werden. In dieser neuen Integrationsphase werden mehr nationale Befugnisse an EG-Organe übergehen und der Einfluß auf die Staatshaushalte wird wachsen. Die Euro päische Gemeinschaft wird den Grundsatz paralleler Fort schritte auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschafts und Währungsunion weiter verwirklichen. Der Gemeinschaft wurde als weitere vordringliche Aufgabe die Bekämpfung der Inflation übertragen. Aufgrund der Beitrittsverträge vom 22. Januar 1972 wurde die Europäische Gemeinschaft zum 1. Januar 1973 um drei Mitgliedstaaten erweitert. Während Großbritan nien, Dänemark und Irland ihren Beitritt endgültig vollzo gen haben, scheiterte der Anschluß Norwegens am Wider stand des norwegischen Volkes. Mit der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft übernimmt dieser Wirtschafts block mit über 250 Millionen Menschen eine führende Po sition im Welthandel. Zum gleichen Termin sind die mit den vier nicht bei trittswilligen EFTA-Staaten getroffenen Vereinbarungen auf dem Gebiet der Außenbeziehungen in Kraft getreten. Am 22. Juli 1972 wurden die Freihandelsverträge mit Österreich, Schweden, der Schweiz einschließlich Liechtenstein und Por tugal unterzeichnet, die den Abbau nahezu aller Industrie zölle zwischen den Vertragspartnern vorsehen. Die Unterzeichnung des mit Finnland vereinbarten Abkom mens mußte wegen eines Regierungswechsels in diesem Lande verschoben werden. Der Vertrag mit Island wurde bis zu einer zufriedenstellenden Lösung des Fischereistreits zurückgestellt. Auch mit einigen Mittelmeerländern sind neue handelspolitische Abmachungen getroffen worden, die diesen Staaten eine gewisse Vorzugsstellung einräumen.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Norddeutsche Kreditbank | 1972 | | pagina 22