werden. In dieser neuen Integrationsphase werden mehr
nationale Befugnisse an EG-Organe übergehen und der
Einfluß auf die Staatshaushalte wird wachsen. Die Euro
päische Gemeinschaft wird den Grundsatz paralleler Fort
schritte auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschafts
und Währungsunion weiter verwirklichen. Der Gemeinschaft
wurde als weitere vordringliche Aufgabe die Bekämpfung
der Inflation übertragen.
Aufgrund der Beitrittsverträge vom 22. Januar 1972
wurde die Europäische Gemeinschaft zum 1. Januar 1973
um drei Mitgliedstaaten erweitert. Während Großbritan
nien, Dänemark und Irland ihren Beitritt endgültig vollzo
gen haben, scheiterte der Anschluß Norwegens am Wider
stand des norwegischen Volkes. Mit der Erweiterung der
Europäischen Gemeinschaft übernimmt dieser Wirtschafts
block mit über 250 Millionen Menschen eine führende Po
sition im Welthandel.
Zum gleichen Termin sind die mit den vier nicht bei
trittswilligen EFTA-Staaten getroffenen Vereinbarungen auf
dem Gebiet der Außenbeziehungen in Kraft getreten. Am
22. Juli 1972 wurden die Freihandelsverträge mit Österreich,
Schweden, der Schweiz einschließlich Liechtenstein und Por
tugal unterzeichnet, die den Abbau nahezu aller Industrie
zölle zwischen den Vertragspartnern vorsehen.
Die Unterzeichnung des mit Finnland vereinbarten Abkom
mens mußte wegen eines Regierungswechsels in diesem
Lande verschoben werden. Der Vertrag mit Island wurde
bis zu einer zufriedenstellenden Lösung des Fischereistreits
zurückgestellt. Auch mit einigen Mittelmeerländern sind
neue handelspolitische Abmachungen getroffen worden, die
diesen Staaten eine gewisse Vorzugsstellung einräumen.