Europäische Integration nentaleuropäischen Ländern ein. Zu ihrer Verteidigung muß ten verschiedene Staaten, darunter auch Japan und die Bundesrepublik Deutschland, deren Devisenreserven infolge der Interventionspflicht der Bundesbank im Juni/Duli um DM 15 Mrd auf DM 78,84 Mrd anschwollen, außerordentliche Abwehr- und Kontrollmaßnahmen einführen. Innerhalb weniger Tage verlor Großbritannien 2,5 Mrd Dollar an Währungsreserven. Daraufhin entschloß sich die englische Regierung am 23. Juni 1972, den Wechselkurs frei zugeben. Die wichtigsten westeuropäischen Devisenbörsen mußten für einige Tage schließen. Unterstützt durch vor übergehende Interventionen der amerikanischen Währungs behörden und durch den Zinsanstieg in den Vereinigten Staaten begann sich die Lage an den Devisenmärkten schließlich in der zweiten Jahreshälfte zu entspannen. In den letzten Monaten kam es dann zu Dollarrückftüssen. Die schwache Verfassung des US-Dollars kam nicht zuletzt in der raschen Aufwärtsbewegung des freien Goldpreises zum Ausdruck. Der Sturm auf das Gold ließ den Goldpreis in 1972 auf über 65 Dollar je Unze schnellen. Anfang des Jahres 1973 geriet das internationale Wäh- rungsgefüge wieder ins Wanken. Die italienische Regierung spaltete den Devisenkurs in Handels- und Finanz-Lira, um einer generellen Abwertung vorzubeugen und die wachsen den Kapitalabflüsse zu bremsen. Die dadurch hervorgeru fene Unsicherheit im Währungssystem verursachte eine mas sive Spekulationswelle gegen den Dollar. Die Dollarflut war so stark, daß nahezu alle westlichen Devisenbörsen am 12. und 13. Februar geschlossen werden mußten. Der Dollar wurde um 10 abgewertet. Japan gab den Wechselkurs des Yen frei. Wenige Wochen später überraschten Anfang März 1973 erneut starke Währungsschwierigkeiten die Devisenmärkte. Im Zuge dieser jüngsten Dollarkrise wurde die D-Mark um 3 aufgewertet. Die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Gemeinschaft vereinbarten, die Wechselkurse der D-Mark, der dänischen Krone, des französischen, des belgischen und des luxemburgischen Franc sowie des hol ländischen Gulden nach außen freizugeben. Im Verhältnis zwischen ihren eigenen Währungen wollen sie stabile Kurse mit einer Bandbreite von 2,25 behalten. Frankreich und Belgien nehmen nur mit dem Wechselkurs für Handelstrans aktionen am gemeinschaftlichen System teil, der Finanzfranc schwankt frei. Schweden und Norwegen schließen sich die sem Block Floating an. Großbritannien, Irland und Italien lassen weiterhin ihre Währungen gegenüber allen Währun gen frei schwanken. Der Alleingang dieser drei Länder ist Ausdruck der strukturellen, regionalen und wirtschaftspoli tischen Unterschiede in der Europäischen Gemeinschaft. Am 19. März 1973 wurden nach zwei Wochen die Devi senbörsen wieder eröffnet. Der Leitkurs der D-Mark be trägt seit diesem Tage eine D-Mark gleich 0,294389 Son derziehungsrechte. Die Sonderziehungsrechte waren die einzige Währungseinheit, die ihren offiziellen Wert gegen über dem Gold, 1 SZR 0,888671 g Feingold, beibehalten hatte. Für die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, die Wirtschafts- und Währungsunion voranzutreiben, bedeu teten die Vorgänge um das Pfund einen harten Rückschlag und die Spekulation gegen die italienische Lira eine schwere Belastung. Die Zentralbanken der Gemeinschafts länder haben am 24. April 1972 die anläßlich der Finanz ministertagung vom 6. und 7. März 1972 beschlossene Ver engung der Wechselkursschwankungsbreiten zwischen den EG-Währungen in Kraft gesetzt und verpflichteten sich, die Bandbreite zwischen den Währungen des gemeinsamen Marktes auf 2,25 zu begrenzen und den Wechselkurs der EG-Währungen durch Interventionen in diesen Grenzen zu halten. Auf der im Oktober 1972 in Paris abgehaltenen Konfe renz bekundeten die Staats- und Regierungschefs der er weiterten EG ihre Absicht, bis 1980 die gesamten Gemein schaftsbeziehungen im Rahmen einer „Europäischen Union" zu regeln. Ferner beschlossen sie, den am 12. September 1972 vereinbarten „Europäischen Fonds für die währungs politische Zusammenarbeit" am 1. April 1973 zu errichten. Dieser Europäische Währungsfonds hat die Koordinierung von Maßnahmen der Notenbanken wahrzunehmen und die Aufgabe, den multilateralen Ausgleich der Salden aus Kurs stützungsaktionen zu gewährleisten. Die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion soll wie vorgesehen am 1. Janüar 1974 in Kraft gesetzt

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Norddeutsche Kreditbank | 1972 | | pagina 21