16. August Daraufhin Schließung der Devisenbörsen in allen westlichen Län
dern außer Japan.
21. August Frankreich beschloß Spaltung seines Devisenmarktes in einen Fi
nanz-Franc und einen (für alle Außenhandelstransaktionen maßgeb
lichen) kommerziellen Franc.
23. August Wiedereröffnung der Devisenbörsen. Auch Belgien und Luxemburg
gingen zum Floating über. Kaum ein Land überließ mehr den Kurs
seiner Währung völlig frei den Marktkräften.
28. August Japan gab den Yen-Wechselkurs frei.
18. Dezember Nach rund dreimonatigen Verhandlungen der im Zehnerclub ver
tretenen Industrieländer Neuordnung der Wechselkursrelationen
durch ein multilaterales Paritäten-Reaiignment.
Der US-$ wurde (mittels Erhöhung des amtlichen Goldpreises
von 35 auf 38 je Unze) um 7,89 abgewertet. Auch die Lira und
die Schwedenkrone wurden um je 1 niedriger bewertet. Eine
Aufwertung gegenüber dem Gold erfuhren der Yen 7,66 der
Schweizer Franken 4,89 die Deutsche Mark 4,61 und
die Währungen der Benelux-Länder 2,76%). Unverändert blieb
die Goldparität des Pfund Sterling und des französischen Franc.
Erweiterung der Spanne zwischen den obligatorischen Interven
tionspunkten der Notenbanken (Bandbreite) von 2 auf 4,5
Aufhebung der US-Einfuhrsondersteuer.
Für die EWG begann das Jahr 1971 mit dem Inkrafttreten eines neuen Zolltarifs,
in dem die vierte (und vorletzte) Quote der in der sog. Kennedy-Runde verein
barten GATT-Zollsenkung eingearbeitet war. Der im Frühjahr gestartete Anlauf zur
Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion im Laufe von 10 Jahren fand
mit der Annahme eines Stufenplanes dessen erste Phase auf die Jahre 1971
bis 1973 abgestellt war auch bereits sein Ende, da sich in der Dollarkrise die
EWG-Partner nicht zu einem gemeinsamen währungspolitischen Abwehrkonzept
durchzuringen vermochten. Nur die Benelux-Länder bildeten später gegenüber
Dritten einen Währungsblock mit festen Wechselkursen im Innern und einem
Floating nach außen. Erst nach der vorläufigen Konsolidierung des internationalen
Währungssystems durch das Realignment konnte die Arbeit am geplanten Inte
grationskernstück dieses Jahrzehnts wiederaufgenommen und mit den Brüsseler
Beschlüssen vom März 1972 als deren praktisch wichtigster Punkt vorerst eine
innergemeinschaftliche Bandbreitenverengung auf 2,25% erscheint ein neuer
Anfang zur Bildung eines eigenständigen EWG-Währungsraumes eingeleitet
werden.
Die schon 1970 begonnenen und während des Berichtsjahres weitergeführten Ver
handlungen der EWG mit Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen über
den Anschluß dieser Länder als Vollmitglieder fanden mit der Unterzeichnung der
Beitrittsverträge am 20. Januar 1972 ihren erfolgreichen Abschluß. Die Verträge
werden ihre Annahme durch Ratifizierung bzw. in einigen Ländern auch Plebiszit
vorausgesetzt am 1. Januar 1973 in Kraft treten und sollen mittels zeitlich fest
gelegten sukzessiven Zollabbaus zwischen der Ur-EWG und den Beitrittsländern
sowie schrittweiser Anpassung der nationalen Zölle an den EWG-Außentarif bis
Mitte 1977 zur Integration in einem auf 10 Länder mit fast 260 Millionen Menschen
erweiterten Markt führen.
Europäische Integration