16. August Daraufhin Schließung der Devisenbörsen in allen westlichen Län dern außer Japan. 21. August Frankreich beschloß Spaltung seines Devisenmarktes in einen Fi nanz-Franc und einen (für alle Außenhandelstransaktionen maßgeb lichen) kommerziellen Franc. 23. August Wiedereröffnung der Devisenbörsen. Auch Belgien und Luxemburg gingen zum Floating über. Kaum ein Land überließ mehr den Kurs seiner Währung völlig frei den Marktkräften. 28. August Japan gab den Yen-Wechselkurs frei. 18. Dezember Nach rund dreimonatigen Verhandlungen der im Zehnerclub ver tretenen Industrieländer Neuordnung der Wechselkursrelationen durch ein multilaterales Paritäten-Reaiignment. Der US-$ wurde (mittels Erhöhung des amtlichen Goldpreises von 35 auf 38 je Unze) um 7,89 abgewertet. Auch die Lira und die Schwedenkrone wurden um je 1 niedriger bewertet. Eine Aufwertung gegenüber dem Gold erfuhren der Yen 7,66 der Schweizer Franken 4,89 die Deutsche Mark 4,61 und die Währungen der Benelux-Länder 2,76%). Unverändert blieb die Goldparität des Pfund Sterling und des französischen Franc. Erweiterung der Spanne zwischen den obligatorischen Interven tionspunkten der Notenbanken (Bandbreite) von 2 auf 4,5 Aufhebung der US-Einfuhrsondersteuer. Für die EWG begann das Jahr 1971 mit dem Inkrafttreten eines neuen Zolltarifs, in dem die vierte (und vorletzte) Quote der in der sog. Kennedy-Runde verein barten GATT-Zollsenkung eingearbeitet war. Der im Frühjahr gestartete Anlauf zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion im Laufe von 10 Jahren fand mit der Annahme eines Stufenplanes dessen erste Phase auf die Jahre 1971 bis 1973 abgestellt war auch bereits sein Ende, da sich in der Dollarkrise die EWG-Partner nicht zu einem gemeinsamen währungspolitischen Abwehrkonzept durchzuringen vermochten. Nur die Benelux-Länder bildeten später gegenüber Dritten einen Währungsblock mit festen Wechselkursen im Innern und einem Floating nach außen. Erst nach der vorläufigen Konsolidierung des internationalen Währungssystems durch das Realignment konnte die Arbeit am geplanten Inte grationskernstück dieses Jahrzehnts wiederaufgenommen und mit den Brüsseler Beschlüssen vom März 1972 als deren praktisch wichtigster Punkt vorerst eine innergemeinschaftliche Bandbreitenverengung auf 2,25% erscheint ein neuer Anfang zur Bildung eines eigenständigen EWG-Währungsraumes eingeleitet werden. Die schon 1970 begonnenen und während des Berichtsjahres weitergeführten Ver handlungen der EWG mit Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen über den Anschluß dieser Länder als Vollmitglieder fanden mit der Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 20. Januar 1972 ihren erfolgreichen Abschluß. Die Verträge werden ihre Annahme durch Ratifizierung bzw. in einigen Ländern auch Plebiszit vorausgesetzt am 1. Januar 1973 in Kraft treten und sollen mittels zeitlich fest gelegten sukzessiven Zollabbaus zwischen der Ur-EWG und den Beitrittsländern sowie schrittweiser Anpassung der nationalen Zölle an den EWG-Außentarif bis Mitte 1977 zur Integration in einem auf 10 Länder mit fast 260 Millionen Menschen erweiterten Markt führen. Europäische Integration

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Norddeutsche Kreditbank | 1971 | | pagina 13