Tagesordnung
ordentliche Hauptversammlung
für unsere
am Freitag, dem 26. Mai 1967, 12 Uhr,
im Sitzungssaal unseres Bankgebäudes in Bremen, Obemstraße 2/12, stattfindende
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1966 mit den Berichten
des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Gewinns für das Geschäfts
jahr 1966.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
4. Bericht über die vom Vorstand in Höhe eines Teilbetrages von DM 2 500 000,ausgeübte
Ermächtigung zu einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu DM 3 000 000,gemäß
4 Absatz 4 der Satzung.
Beschränkung der Ermächtigung auf DM 2 500 000,— durch Änderung von 4 Absatz 4
der Satzung.
5. Beschlußfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals.
Das Grundkapital wird um weitere DM 2 000 000,durch Ausgabe von neuen Aktien
im Nennwert von DM 50,mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1967 gegen Bar
einlagen zum Kurs von 100 erhöht unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre; die neuen Aktien werden von einem Bankenkonsortium übernommen mit
der Verpflichtung, sie den Inhabern der alten Aktienrechte im Gesamtbeträge von
DM 12 000 000,im Verhältnis 6 1 zum gleichen Ausgabekurs zum Bezüge anzubieten.
Der Vorstand wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat alle weiteren
Einzelheiten festzulegen. -
6. Beschlußfassung über eine Änderung der Satzung zur Ermächtigung des Vorstandes, das
Grundkapital um insgesamt DM 3 000 000,— durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen
zu erhöhen.
- 4 der Satzung wird durch den folgenden weiteren Absatz ergänzt:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital weiterhin einmalig oder mehrfach um
insgesamt bis zu DM 3 000 000,durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sach
einlagen bis zinn 26. Mai 1972 zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats über
die Bedingungen der Aktienausgabe sowie über den Ausschluß des gesetzlichen Bezugs
rechts zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, 4 der Satzung nach Durchfüh
rung der Erhöhung entsprechend neu zu fassen. -
7. Beschlußfassung über weitere Satzungsänderungen.
8. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1967.