Bericht des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 1963
Der Aufsichtsrat hat sich in Erfüllung seiner Aufgaben im Geschäftsjahr 1963, auf Grund
regelmäßiger Berichterstattung des Vorstandes, in einer Reihe von Sitzungen über die Lage
und Entwicklung der Bank sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet.
Der vom Vorstand auf gestellte Abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres
abschluß erläutert, sind von der .Fides“ Treuhandgesellschaft Dr. Brehmer, Dipl.-Kfm. Reifen
rath Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit
den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmend befunden worden. Der Prüfungsbericht1 gibt
zu Bemerkungen keinen Anlaß.
Der Aufsichtsrat billigt den Geschäftsbericht des Vorstandes und den Jahresabschluß.
Letzterer ist damit gemäß 125 Abs. 3 Aktiengesetz festgestellt. Dem Vorschläge des Vor
standes für die Gewinnverteilung stimmt der Aufsichtsrat zu.
Bremen, im April 1964
DER AUFSICHTSRAT
Karl Lindemann
Vorsitzer
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