ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 22. Dezember 1953, 11.30 Uhr, im Sitzungssaal unseres Bankgebäudes in Bremen, Obernstraße 2-12, stattfindenden eingeladen. 1. Vorlage der Reichsmark-Schlußbilanz auf den 20. Juni 1948 nebst Gewinn- und Verlust rechnung mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrats über das Rumpf geschäftsjahr vom 1. Januar 1948 bis 20. Juni 1948 2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das am 20. Juni 1948 endende Ge schäftsjahr 3. Vorlage der Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark auf den 21. Juni 1948 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie Beschlußfassung über die Feststellung dieser Bilanz und Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse 4. Bestätigung der durch den Aufsichtsrat vorgenommenen Bestellung des Abschlußprüfers für die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1952 5. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 1949 (für das verlängerte Geschäftsjahr vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1949), zum 31. Dezember 1950 und zum 31. Dezember 1951 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrats 6. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für die Zeit vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1951 7. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1952 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrats. 8. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1952. 9. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von nom. DM 7 560 000,um nom. DM 2 440 000,auf nom. DM 10 000 000, 10. Beschlußfassung über den Ausschluß des Bezugsrechts der alten Aktionäre anläßlich der Kapitalerhöhung. 11. Ermächtigung des Vorstandes: a) im Einvernehmen mit dem Vorsitzer des Aufsichtsrats Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen, b) im Zusammenhang mit der Umstellung der Aktien auf D-Mark und der Durchführung der Kapitalerhöhung den Aktionären einen Aktien-Umtausch anzubieten mit dem Ziele, die Stückelung der Aktien auf DM 1000,und DM 100,zu beschränken, sowie die gemäß 54 a D-Mark-Bilanzgesetz erforderlichen Maßnahmen einschließ lich des Neudrucks von Aktienurkunden durchzuführen. 12. Neufassung der Satzung mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse. 13. Ermächtigung des Aufsichtsrats, nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung und nach Durchführung des vorgeschlagenen Aktienumtausches die neue Fassung des 4 betreffend Grundkapital und dessen Einteilung sowie des 17 der Satzung betreffend Stimmrecht der Aktien (je DM 100,des Aktiennennbetrages gewähren eine Stimme) zu beschließen. Uber die Abschlüsse für die Jahre 19481951 wird gesondert berichtet. 7

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Norddeutsche Kreditbank | 1952 | | pagina 9