DM-Eröffnungsbilanz auf den 21. Juni 1948
Die DM-Eröffnungsbilanz ist gemäß der Verordnung über die Gliederung der Jahres
abschlüsse bei Kreditinstituten vom 15. Dezember 1950 aufgestelltj sie weicht in ihrer Gliede
rung von den früheren Bilanzen ab.
Daß der Kassenbestand nur mit einem geringfügigen Betrag ausgewiesen ist, erklärt
sich aus der Pflicht, alle Bestände, bis auf in Kraft gebliebenes Kleingeld, bei der Landes
zentralbank einzuzahlen.
Das Landeszentralbank-Guthaben von DM 4 902 461,91 stellt die Gutschrift
der Beträge dar, die wir nach den Umstellungsgesetzen zu beanspruchen hatten. Es handelt
sich dabei um Erstausstattungsbeträge für auf D-Mark umgestellte Gläubiger und die Mittel
für die Auszahlung der 2. Rate der sogenannten Kopfbeträge an die Bevölkerung sowie von
Geschäftsbeträgen an die Betriebe.
Die Höhe der Ausgleichsforderungen ergibt sich aus dem nach den gesetzlichen
Vorschriften für den Ausgleich der Umstellungsrechnung erforderlichen Ergänzungsbetrag.
Die Beteiligungen wurden nach den vom Bundesfinanzministerium für die DM-Er-
öffnungsbilanz festgestellten Steuerkursen bewertet.
Die Grundstücke und Gebäude sind mit den Einheitswerten berücksichtigt, die
teilweise auf den 21. Juni 1948 neu festgesetzt worden sind.
Die Einlagen umfassen die Guthaben unserer Kundschaft nach Umstellung auf D-Mark
einschließlich der ihr für Kopf- und Geschäftsbeträge gutgeschriebenen Summen.
Die aufgenommenen Gelder stellen Verpflichtungen in fremden Währungen dar,
für die entsprechende Gegenposten in den Sonstigen Aktiva enthalten sind.
Die Rückstellungen, deren Zulässigkeit und Höhe sich aus den einschlägigen Be
stimmungen ergibt, betreffen in erster Linie die Pensionsverpflichtungen, ferner die Kosten
des RM-Abschlusses und der Umstellungsrechnung.
Das vorläufige Eigenkapital ist auf Grund des 5 Abs. 2 der Bankenverordnung
in der Fassung der 36. DVO/UG mitDM 5 036 740,50
errechnet. Wir schlagen vor, durch Einstellung eines Kapitalent
wertungskontos von DM 2 523 259,50
nach 6 der 42. DVO/UG ein Nennkapital vonDM 7560000,
zu bilden.
Demgegenüber betrug früher unser Stammkapital RM 12 000 000,
Davon sind nach 8 der 42. DVO/UG RM 1 200 000,
abzusetzen, da in dieser Höhe unsere Bestände an eigenen Aktien als ein
gezogen gelten. Im Vergleich mit dem danach verbleibenden tatsäch- -
liehen Stammkapital von RM 10 800 000,
entspricht die von uns vorgeschlagene Bemessung des neuen Stammkapitals mit DM 7 560 000,-
einer Umstellung im Verhältnis 10:7.
Unser bisheriges Grundkapital bestand aus
11 750 Aktien zu je RM 1000,RM 11 750 000,
2 500 Aktien zu je RM 100,RM 250 000,
RM 12 000 000,—
Demnach entfällt auf
RM 1000,ein neuer Aktienbesitz von DM 700,
RM 100,ein neuer Aktienbesitz von DM 70,
Da gemäß 44 Abs. 6 DMBG Aktien, die nicht auf DM 100,oder ein Vielfaches dieses Bè-
trages lauten, spätestens bis zum 31. Dezember 1954 in Stücke über nom. DM 100,oder ein
Vielfaches von DM 100,umgetauscht werden sollen, bitten wir unsere Aktionäre, die ihnen
zustehenden Aktien zum Umtausch in Stücke von nom. DM 1000,oder DM 100,anzu
bieten und den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Änderung der Einteilung des Aktienkapitals
nach Maßgabe dieses Angebots zu beschließen.
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