Der Zeitraum vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1949, dem ersten Bilanztermin nadi
der Währungsreform, umfaßt eine der schwierigsten Perioden, die das deutsche Bankwesen
in seiner Geschichte durchzumachen hatte. Nicht nur waren unser Eigenkapital und die Depo
siten auf bescheidene Beträge zusammengeschrumpft, sondern auch bei unserer Kundschaft
waren - besonders im Handel - schwerste Schrumpfungen der Eigenmittel, aufgezehrte
Warenläger und verlorene Absatzgebiete festzustellen. Die Industrie hatte durch die Ein
wirkungen des Bombenkrieges auf das schwerste gelitten. Wichtige Betriebe waren einer
vollständigen Demontage unterworfen worden.
Ohne die Hilfe des Marshallplanes wäre es nicht möglich gewesen, den Import an Rohstoffen
und Lebensmitteln durchzuführen, der die Voraussetzung für den Erfolg jeder Wiederaufbau
arbeit war. Für Bremen, als wichtigstem Importhafen für Baumwolle, Wolle, Tabak, Getreide,
Kaffee und viele andere Rohstoffe, war dies der Beginn eines neuen Lebens. Was dank einer
verständnisvollen Führung der Wirtschaftspolitik durch die Bundesregierung in dieser Zeit
erreicht worden ist, ist bekannt.
Der Ausbruch des Koreakrieges im Juni 1950 brachte eine erneute Wandlung. Die inter
nationalen Warenpreise stiegen auf erhebliche Höhen, und zwar in einem Zeitpunkt, in dem
die Mangellage in Deutschland noch nicht ganz überwunden war. Dieses erforderte von dem
Bankwesen schwere Entscheidungen, welche noch vor dem Ende des Koreakrieges zu einer
Drosselung des Importgeschäftes und der damit zusammenhängenden Finanzierungen führ
ten. Ebenso wie dem Handel haben wir auch der bremischen Industrie, dem Binnenhandel
und Gewerbe nach Kräften mit Krediten zur Verfügung gestanden und so zu dem Wieder
aufbau des Wirtschaftslebens unserer Stadt wesentlich beigetragen. Die Gewinne der Jahre
1948 bis 1951 haben wir ausschließlich zur Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Sammel
wertberichtigungen, zur Tilgung des Kapitalentwertungskontos in Höhe von DM 1 461 684,83
bis 31. Dezember 1951 und zur Bildung von stillen Reserven benutzt.
Durch die Verordnung Nr. 133 der Militärregierung betr. die Dezentralisation im Bank
gewerbe waren wir gehalten, uns von unserer Filiale Hamburg zu trennen. Wir haben uns
entschlossen, unser dortiges Geschäft mit Wirkung vom 21. Juni 1948 auf das seit 1590 be
stehende, altangesehene hamburgische Bankhaus Joh. Berenberg, Gossler Co. zu über
tragen, wobei unser Personal ausnahmslos in die Dienste dieses Institutes übernommen
wurde. In diesem Zusammenhang ist die Norddeutsche Kreditbank A.G. als persönlich haf
tende Gesellschafterin in die Firma Joh. Berenberg, Gossler Co. eingetreten. Als persönlich
haftende Gesellschafter gehören dieser Firma außerdem die Herren Baron Cornelius von
Berenberg-Gossler, Heinrich von Berenberg-Gossler und August Rohdewald an. Wir hätten
uns zu dieser Lösung auch ohne das Vorhandensein der Verordnung Nr. 133 der Militär
regierung entschlossen, da die Entwicklung unserer Filiale Hamburg in den Jahren von 1929
bis 1948 zwar befriedigend war, aber nicht die Erwartungen erfüllte, die man an das Geschäft
am Platze Hamburg stellen mußte. Die neue Lösung, die darin besteht, daß die Norddeutsche
Kreditbank A.G. sich an einem altangesehenen Hamburger Hause beteiligt hat, das von jeher
im internationalen Geschäft und insbesondere in der Finanzierung des Ein- und Ausfuhr
handels einen führenden Platz einnahm, hat sich in jeder Hinsicht bewährt.
Die geschilderte Entwicklung erforderte in ganz besonderem Maße den unermüdlichen und
vollen Einsatz aller Mitarbeiter. Wir sprechen ihnen dafür auch an dieser Stelle unseren be
sonderen Dank aus. Die Zahl unserer Betriebsangehörigen betrug
am 31. Dezember 1949
am 31. Dezember 1950
am 31. Dezember 1951
am 1. Januar 1948
am 21. Juni 1948
142*)
161
243
272
ohne das Personal der Hamburger Filiale.
288
10