Geschäftsbericht des Vorstandes
über das Rumpfgeschäftsjahr vom i, Januar bis 20. Juni 1948, die DM-Eröffnungsbilanz auf
den 21. Juni 1948, das verlängerte Geschäftsjahr vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1949
und die Geschäftsjahre 1950 und 1951.
A. Allgemeine Entwicklung
In Verfolg der einschlägigen Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Umstellung der
deutschen Währung von Reichsmark auf Deutsche Mark erlassen worden sind, insbesondere
der sogenannten Bankenverordnung, haben wir zunächst eine Reichsmark-Schlußbilanz auf
den 20. Juni 1948 aufgestellt. Anschließend haben wir entsprechend dem Gesetz über die
Neuordnung des Geldwesens die Werte dieser RM-Schlußbilanz in die DM-Umstellungsrech-
nung übergeführt, auf der sich unsere DM-Eröffnungsbilanz aufbaut. Diese vorläufige Um
stellungsrechnung ist durch den Senator für die Finanzen Bankenaufsicht - der Freien
Hansestadt Bremen am 10. September 1953 anerkannt und bestätigt worden, nachdem der
Gesetzgeber seine langjährigen Bemühungen um eine für die beteiligten Wirtschaftskreise
tragbare Regelung des Umstellungsverfahrens inzwischen zu einem vorläufigen Abschluß
gebracht hat. Unter rechtzeitiger Anzeige an das Registergericht wurden die bilanzmäßigen
Abrechnungen über den Zeitraum von der Währungsumstellung bis Ende 1948 und über das
Jahr 1949 miteinander verbunden. Die näheren Erläuterungen zu dem Abschluß zum 20. Juni
1948, zur DM-Eröffnungsbilanz und zu den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 1949, 1950
und 1951 lassen wir weiter unten vor den einzelnen Bilanzen folgen.
Bei der mit Wirkung vom 21. Juni 1948 durchgeführten Währungsreform wurden die Banken
und die Versicherungsgesellschaften auf Grund ihrer Eigenschaft als Finanzinstitute einer
Sonderregelung unterworfen, die besonders beim Bankgewerbe in ihrer ursprünglichen
Fassung eine nahezu vollständige Vernichtung der eigenen Mittel und aller offenen Reserven
bedeutete. Mit einem Federstrich wurden nicht nur alle Forderungen gegen das Reich, son
dern auch sämtliche Forderungen und Verpflichtungen innerhalb der Banken annulliert. Selbst
die Guthaben bei den neugegründeten Landeszentralbanken wurden als nicht vorhanden
aus den Bilanzen entfernt. Dieser Posten betrug bei unserem Institut 114 Mill. RM und stellte
rund 50 der gesamten Depositen dar. Durch diese Maßnahmen wurden die Institute, die
auf Liquidität geachtet hatten, am härtesten betroffen. Das hierdurch bei allen Banken
entstandene Vakuum wurde ausgefüllt durch die sogenannten Ausgleichsforderungen, eine
3%ige Anleihe des jeweiligen Bundeslandes ohne feste Rückzahlungsverpflichtung und ohne
Amortisation. Durch die Währungsreform gingen sämtliche Eigenmittel und sämtliche stillen
Reserven der Banken zunächst unter. Sie wurden ersetzt durch ein neugeschaffenes fiktives
Aktienkapital, das durch Hergabe von Ausgleichsforderungen konstruiert wurde und das bei
den meisten Instituten lYi der umgestellten DM-Einlagen betrug. Da durch den Um
stellungsprozeß von 100 auf 6,5 die Einlagen einem enormen Schrumpfungsprozeß unter
lagen - in unserem Falle von 228 Mill, auf 15 Mill. - war das Resultat vernichtend. Diese von
der alliierten Militärregierung erlassenen Verordnungen sind im Laufe der Jahre allmählich
gemildert worden. Durch die Bildung von Kapitalentwertungskonten, durch die Eröffnung der
Möglichkeit, das Kapitalkonto durch Übertragung von freien Sammelwertberichtigungsteilen
aufzufüllen, und bei den Großbanken durch die Zulassung der Neubewertung ihrer Aktiven,
wurden die schlimmsten Härten gemildert. Ein Teil der Institute, deren Forderungen gegen
das Reich verglichen mit ihren sonstigen Aktiven - ein relativ günstiges Verhältnis aus
wiesen, konnte auf Grund von 5 Abs. 2 der 36. Durchführungsverordnung zum DM-Um-
stellungsgesetz durch einen Vergleich der Aktiven und Passiven ihr Kapital neu errechnen.
Erfreulicherweise war unser Institut in der Lage, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen,
was uns ein verhältnismäßig befriedigendes Umstellungsverhältnis von 10:7 ermöglicht.
Auch hierbei darf nicht vergessen werden, daß unsere sämtlichen offenen Reserven in Höhe
von RM 12 Mill, vollständig beseitigt wurden, und daß wir ein Kapitalentwertungskonto von
DM 2 523 259,50 bildeten. In den Jahren 1948 bis 1951 haben wir von diesem Kapitalentwer
tungskonto aus versteuerten Gewinnen DM 1 461 684,83 abgetragen, wofür auf Grund der
überhöhten Besteuerung Bruttogewinne in Höhe von fast DM 5 Mill, bei völligem Verzicht
auf Dividendenzahlung erforderlich waren. Die stillen Reserven an Grundstücken, Gebäuden
und Beteiligungen sind im wesentlichen erhalten geblieben.
9