Ordentliche Hauptversammlung am Freitag, dem 25. März 1938,11 Uhr Tagesordnung: im Sitzungssaal des Bankgebäudes Obernstraße 212 in Bremen 1. Vorlage des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1937, Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 2. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes. 3. Beschlußfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das neue Aktiengesetz. In folgenden Punkten wird hierbei von der Mög lichkeit Gebrauch gemacht werden, von der Regelung des Aktiengesetzes abzuweichen oder sie zu ergänzen: a) Die Vorstandsmitglieder müssen deutsche Staatsangehörige sein. b) Der Vorsitzer des Vorstandes hat das Entscheidungsrecht gemäß 70 AG. nur, wenn es ihm vom Aufsichtsrat übertragen wird. c) Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen vertreten. d) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt nach vorangegangener vierwöchiger Kündigung niederlegen. e) Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung der Satzung. f) Die Wahlen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung sollen mit relativer Mehrheit erfolgen. g) Die Fristen der 125 Abs. 1 und 127 AG. sollen fünf Monate, die Fristen der 104, 125 Abs. 5, 126 sollen sieben Monate betragen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär ein Abdruck der beantragten Neu fassung der Satzung ausgehändigt. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1938.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Norddeutsche Kreditbank | 1937 | | pagina 7