Ordentliche Hauptversammlung
am Freitag, dem 25. März 1938,11 Uhr
Tagesordnung:
im Sitzungssaal des Bankgebäudes Obernstraße 212 in Bremen
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 1937, Beschlußfassung über die Verwendung des
Reingewinns.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes.
3. Beschlußfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das
neue Aktiengesetz. In folgenden Punkten wird hierbei von der Mög
lichkeit Gebrauch gemacht werden, von der Regelung des Aktiengesetzes
abzuweichen oder sie zu ergänzen:
a) Die Vorstandsmitglieder müssen deutsche Staatsangehörige sein.
b) Der Vorsitzer des Vorstandes hat das Entscheidungsrecht gemäß
70 AG. nur, wenn es ihm vom Aufsichtsrat übertragen wird.
c) Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch
zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und
einen Prokuristen vertreten.
d) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt nach vorangegangener
vierwöchiger Kündigung niederlegen.
e) Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung der
Satzung.
f) Die Wahlen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung sollen mit
relativer Mehrheit erfolgen.
g) Die Fristen der 125 Abs. 1 und 127 AG. sollen fünf Monate, die
Fristen der 104, 125 Abs. 5, 126 sollen sieben Monate betragen.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär ein Abdruck der beantragten Neu
fassung der Satzung ausgehändigt.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1938.