Bericht des Vorstandes
über das Geschäftsjahr ab 1. Oktober 1931 bis 30. September 1932.
Das mit dem 30. September 1932 beendete, erstmalig volle Geschäftsjahr unserer Bank hat Aufsichts
rat und Vorstand noch mit einer Fülle von Arbeiten belastet, die nicht dem eigentlichen Aufbau neuen
Geschäfts, sondern Verhandlungen, die der Reparation der Vergangenheit und der Schaffung von Voraus
setzungen für die Zukunft galten, dienten. Dazu zählte das „Separate-Agreement“ mit den ausländischen
Gläubigem, sowie die Erfüllung der mit den Zeichnern der neuen Aktien getroffenen Vereinbarungen.
Die Entwicklung während des verflossenen Geschäftsjahres läßt jetzt schon erkennen, daß die bei der
Rekonstruktion der Bank ergriffenen Maßnahmen segensreich gewirkt und großes Unheil verhütet haben.
Diesen ist es auch zu verdanken, daß kein Gläubiger der Schröder Bank geschädigt wurde. Sie bildeten
auch die Voraussetzung für die Stillehaltung der Gläubiger, die bei den ausländischen Gläubigem m einem
besonderen Agreement ihren Ausdruck fand, das neben den Allgemeinen Stillhalteabkommen die Verhält
nisse der Bank zu ihren ausländischen Gläubigem regelte. Allen an dem Rekonstruktionswerk beteiligten
SteUen muß daher der Dank für ihre mühevolle Arbeit ausgesprochen werden; er gebührt insbesondere
dem Reiche und dem Staate Bremen, dem für die Schröder Bank bestellten Treuhänder, Herrn Dr. Ahlers,
und dem Vorstandsmitglied der Reichs-Kredit-Gesellschaft A. G., Berlin, Herrn Dr. Fischer.
Das obenerwähnte Agreement fand seine Unterzeichnung erst am 22. März 1932, nachdem die ein
zelnen Bestimmungen wieder und immer wieder Nachprüfungen unterzogen waren, da für ihre Beurteilung
nicht nur deutsches, sondern auch ausländisches Recht in Betracht gezogen werden mußte. Es gilt nun für
unsere Beziehungen mit den englischen, amerikanischen, holländischen, französischen und schweizerischen
Gläubigem, und legt unser Verhältnis zu ihnen im einzelnen, im besonderen aber die Termine für die von
uns zu leistenden Rückzahlungen fest, die mit 33% der geschuldeten Summen im Januar 1933 beginnen.
Es ist uns bereits im Verlaufe des Geschäftsjahres gelungen, auf dieses erste Drittel erhebliche Vorleistungen
zu bewirken, in Gemäßheit der Abmachungen im Agreement an einzelnen Stellen sogar weit über dieses
erste Drittel hinaus. Bei den, teilweise recht schwierigen, Verhandlungen hatten wir eine tatkräftige Stutze
insbesondere an den Herren Guinness, Mahon Co. in London, in deren Händen die Federführung für das
London-Committee lag und denen wir zu verdanken haben, daß es immer wieder gelang, auseinandergehende
Auffassungen über die Redigierung des Vertrags zu überbrücken.
Parallel mit diesen Arbeiten liefen die Untersuchungen, inwieweit die großen industriellen Unter
nehmungen, an denen die J. F. Schröder Bank K. a. A. mit erheblichen Krediten und Aktienbesitz beteiligt
war, trotz der sich fortsetzenden Depression in den wirtschaftlichen Verhältnissen lebensfähig zu erachten
waren. Soweit diese Frage bejaht werden konnte, verfolgten wir die Aufgabe, das einzelne Werk, im
Interesse auch der Bremer Wirtschaft als Ganzes, zu erhalten, ohne unsere vordringlich dem kurzfristigen
Kreditgeschäft dienenden Mittel festzulegen oder uns Verlusten auszusetzen, die das Vertrauen der Aktionäre
zur Norddeutschen Kreditbank A. G. hätten beeinträchtigen können. In dieser Richtung sind bis zum Ende
des Geschäftsjahres gewisse Fortschritte und Erfolge erreicht; teilweise sind die Verhandlungen darüber
noch im Gange, bei denen es nicht immer leicht ist, widerstrebende Interessen zu vereinigen. Soweit sich
Abwicklungen als unerläßlich erweisen, führen wir sie unter möglichster Schonung der bremischen Wirt-
schaft durch.
Auch an der Innen-Organisation der Bank wurde in Anbetracht einer Umstellung der für ihre
künftige Geschäftsgebarung geltenden Gesichtspunkte gearbeitet; sie erfuhr eine teilweise weitgehende