16 Auch Abhebung vor der vereinbarten Kündigungsfrist ist möglich. Die zu gewahrenden Zinsen wer den dann aber zu einem niedrigeren Prozentsatz berechnet. Das Sparreserve-Konto ist eine Form des verpflichteten Sparens, wobei den Sparern höhere Zinsen vergütet werden, namlich 3%, falls das Sparguthaben bis zu dem Zeitpunkt, wo einer der in der Sparregelung genannten Umstande eintritt, nicht in Anspruch genommen wird. Das Partizipations-Konto besteht nur zwischen der Zentralen Bank und bestimmten landlichen Darlehnskassen und dient dazu, diese Kassen in die Lage zu ver- setzen, sich an den Finanzierungen der Zentralen Bank zu beteiligen, solange die eigene Kredit- und Vorschussgewahrung noch nicht zur genüge entwickelt ist. Im Berichtsjahr erhöhten samtliche Sparanstalten ihre Sparzinsen. Die Reichspostsparkasse er- höhte die Sparzinsen beim Eintritt des Berichtsjahres auf 2,28%. Um unsere landlichen Darlehns kassen eine Anpassung ihrer Sparzinsen zu ermöglichen, wurden gleichfalls beim Eintritt des Be richtsjahres die Zinsen über die laufenden Rechnungen der landlichen Darlehnskassen bei der Zen tralen Bank von 2,40% auf 2,50% erhöht. Auch für befristete Depositenbetrage wurden die Zin sen bei der Zentralen Bank erhöht und zwar fürDepositen mit einer Kündigungsfrist von 6 Mo- naten von 2,75 auf 2,875% und für Depositen mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr von 2,875 auf 3%. Die Abnahme der Guthaben der landlichen Darlehnskassen wurde finanziert durch Abstossung kurzfristiger Anlagen, hauptsachlich Schatzwechsel und Kassengeldanleihen. Daneben hatte die Zentrale Bank die Aufgabe, die zentralen Genossenschaften zu finanzieren. Für diese Finanzierun gen wurde die Zentrale Bank stark in Anspruch genommen, so dass der diesbezügliche Debitoren- posten um hfl. 20 Mill. anstieg. Zum einen Teil wurden diese Ausleihungen gleichfalls durch Ab stossung sogenannter Liquiditaten, zum anderen durch Verwertung von Staatspapieren finanziert. Der ausstehende Betrag dieser Staatspapiere sank dadurch um hfl. 8 Mill. Die soeben genante Steigung des Debitorenpostens um hfl. 20 Mill. bezog sich für einen Betrag von hfl. 5,5 Mill. auf Debitoren in laufender Rechnung und für einen Betrag von über hfl. 14 Mill. auf Investierungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 10 bis höchstens (ausnahms- weise) 20 Jahren. Bei den von der Zentralen Bank wahrend des Jahres 1951 finanzierten In- vestierungen handelte es sich um Molkereien, Auktionen, genossenschaftliche Schlachtereien und Zuckerfabriken. Die zentralen genossenschaftlichen An- und Verkaufs-Vereinigungen suchten vor allem bei der Zentralen Bank um höhere Kontokorrent-Kredite nach, im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Umsatzen und Preisen. Bei der Finanzierung des genossenschaftlichen An- und Verkaufs spielt die Vorfinanzierung der Einlagerung des Kunstdüngers, die zum weitaus grössten Teil im voraus bezahlt werden muss, eine grosse Rolle. Inzwischen steilte diese Finan zierung solche grossen Anforderungen an die Zentrale Bank, dass beschlossen wurde, die In- vestierungsfinanzierung dieser zentralen Handelsanstalten, welche anfanglich gleichfalls von der Zentralen Bank durchgeführt wurde, durch die Verausgabung von Schuldverschreibungen abzu- stossen. Der Kapitalslage der finanzierten Betriebe wurde von uns im Zusammenhang mit ihren stan- dig wachsenden Finanzierungsbedürfnissen grosse Aufmerksamkeit gewidmet. In vielen Fallen wurde zu einer Verstarkung der Regelungen in bezug auf die Haftpflicht geschritten. Das ge- nügt aber nicht voll und ganz: auch die Selbstfinanzierung soll in grósserem Umfang Anwen- dung finden. Unter den jetzigen fiskalischen Umstanden ist für die Genossenschaftsbetriebe die Einführung eines sog. verpflichteten Mitglieder-Schuldkontos, worauf Nachzahlungsgelder zu Gunsten der Mitglieder auf eine bestimmte Frist zinstragend angelegt werden, die auf der Hand liegende, jedoch nicht ideale Lösung. Bei einer ordentlich geregelten Haftpflicht der Mitglieder kann die Selbstfinanzierung auf Mitglieder-Schuldkonto als eine geeignete Kapitalkonstruktion der Betriebsgenossenschaften von Bauern und Gartnern betrachtet werden. Diese Selbstfinanzie rung soll unter den obwaltenden Umstanden der immer ansteigenden Finanzierungsbedürfnisse auch in grösserem Massstabe Anwendung finden. 17 Auch glauben wir, die Aufmerksamkeit auf eine andere Erscheinung hinlenken zu müssen, welche eng mit dem oben besprochenen Finanzierungsproblem zusammenhangt, namlich den Auswuchs der Genossenschaftsbetriebe zu mittelgrossen und grossen Unternehmungen. Wir ha- ben nicht den Eindruck, dass dieser Entwicklung, d.h. den Anforderungen, welche an einen mo dernen Grossbetrieb gestellt werden, in allen Fallen zur Genüge Rechnung getragen wird. Be triebsgenossenschaften, welche sich in einer solchen Entwicklung befinden, handeln gut daran, rechtzeitig Sachverstandige in die Betriebsführung oder in die Verwaltungen aufzunehmen, die bezüglich der modernen Betriebsorganisation und Betriebsbuchführung beraten können. Ein schnel- les Reagieren auf die wirtschaftlichen Verhaltnisse ist geboten, damit man von einer dauernden Rentabilitat versichert ist. Zu diesem Zweck ist die baldige Einführung einer periodischen internen betriebswirtschaftlichen Berichterstattung unentbehrlich; manche Betriebsgenossenschaften bleiben in dieser Hinsicht hinter den Erwartungen zurück. (in 1.000.000 Gulden) Debitoren in laufender Rechnung Sonstige Debitoren Das Gewinn- und Verlustkonto der Zentralen Bank steht im Zeichen der bitteren Früchte der niedrigen Zinspolitik. Diese Politik zeigte sich für den Anlagebetrieb unserer Zentralen Bank, welcher Betrieb als ein Verlangerungsstück der Tatigkeiten der landlichen Darlehnskas sen als Sparanstalten betrachtet werden kann, verhangnisvoll. Der Kreditbetrieb der Zentralen Bank erfuhr die Nachteile der Krediteinschrankungsmassnahmen. Von dem, was übrig bleibt, kommt mehr als 50% zugunsten der Staatskasse. Letzten Endes erfahren wir dann jetzt die Aus- wirkungen der gesetzlich geregelten Solvabilitats- und Liquiditatskontrolle. Wir achten es an der Zeit, dass die Neu-Orientierung, der finanziellen und fiskalischen Politik, welche wir im An- fang dieses Berichtsjahres empfahlen, sich auch auf die Lasten, welche auf den Betrieb der Zen tralen Bank allzu schwer drücken, erstrecken wird. ENTWICKLUNG DES POSTENS "DEBITOREN" DER ZENTRALEN BANK

Rabobank Bronnenarchief

Jaarverslagen Coöperatieve Centrale Boerenleenbank | 1951 | | pagina 64