Bericht
des Aufsichtsrates
30
Während des Berichtsjahres nahm der Aufsichtsrat die
ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben
war. Er überwachte laufend die Geschäftsführung der
Bank. In Sitzungen und Besprechungen sowie durch
mündliche und schriftliche Berichte des Vorstandes ließ
er sich regelmäßig über die allgemeine Geschäftsent
wicklung des Hauses sowie über die wichtigsten Ein
zelvorgänge unterrichten.
Die ERNST YOUNG GmbH, Wirtschaftsprüfungs
gesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Buchführung,
den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1994 sowie den
Lagebericht des Vorstandes geprüft und den uneinge
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungs
ergebnisse hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kennt
nis genommen. Den Jahresabschluß, den Lagebericht
und den Vorschlag des Vorstandes über die Verwen
dung des Bilanzgewinnes hat der Aufsichtsrat auch sei
nerseits geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis
dieser Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwen
dungen gegen den Lagebericht des Vorstandes und bil
ligt den Jahresabschluß. Gemäß 172 AktG ist der
Jahresabschluß damit festgestellt. Mit dem Vorschlag
des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewin
nes erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden.
Der Aufsichtsrat hat auch den Bericht des Vorstandes
über die Beziehungen der Bank zu verbundenen Un
ternehmen (gemäß 312 AktG) geprüft. Dieser Be
richt und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichtes
durch den Abschlußprüfer geben dem Aufsichtsrat kei
nen Anlaß zu eigenen Bemerkungen.
Der Abschlußprüfer hat dem genannten Bericht des
Vorstandes folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
’’Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurtei
lung bestätigen wir, daß
L die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig
sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften
die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen
hoch war.
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen kei
ne Umstände für eine wesentlich andere Beurtei
lung als die durch den Vorstand sprechen.”
Gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluß des
Berichtes über die Beziehungen der Bank zu verbunde
nen Unternehmen bestehen seitens des Aufsichtsrates
keine Einwendungen.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 01.06.1994
legte Herr Hendrikus Visser sein Aufsichtsratsmandat
nieder. Die ordentliche Hauptversammlung wählte am
01.06.1994 Herrn Hanno W. E. Riedlin an Stelle von
Herrn Visser in den Aufsichtsrat
Berlin - Frankfurt am Main, im April 1995
DER AUFSICHTSRAT
Diederik J. M. G. Baron van Slingelandt
Vorsitzender