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Bericht des Aufsichtsrates
Während des Berichtsjahres nahm der Auf
sichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben wahr. Er überwachte
laufend die Geschäftsführung der Bank. In
Sitzungen und Besprechungen sowie durch
mündliche und schriftliche Berichte des Vor
standes ließ er sich regelmäßig über die all
gemeine Geschäftsentwicklung des Hauses
sowie über wichtige Einzelvorgänge so
insbesondere über den Untreuefall unter
richten. Im Präsidialausschuß wurden die ge
schäftspolitische Ausrichtung der Bank so
wie sämtliche im Aufsichtsrat erörterten The
men vorbesprochen. Der Kreditausschuß be
faßte sich mit allen nach Gesetz, Satzung
und der Geschäftsordnung des Aufsichtsra
tes vorlagepflichtigen Krediten sowie den mit
erhöhtem Risiko behafteten Engagements.
Der Personal- und Sozialausschuß behandel
te wesentliche personelle Fragen.
Die TREUARBEIT Aktiengesellschaft, Wirt
schaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera
tungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat
die Buchführung, den Jahresabschluß zum
31. Dezember 1986 sowie den Geschäftsbe
richt des Vorstandes geprüft und den unein
geschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfungsergebnisse hat der Aufsichtsrat
zustimmend zur Kenntnis genommen. Den
Jahresabschluß und den Geschäftsbericht
hat der Aufsichtsrat auch seinerseits geprüft.
Nach dem abschließenden Ergebnis dieser
Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Ein
wendungen gegen den Geschäftsbericht des
Vorstandes und billigt den Jahresabschluß.
Gemäß 172 AktG ist der Jahresabschluß
damit festgestellt. Mit dem Vorschlag des
Vorstandes über die Verwendung des Bilanz
gewinnes erklärt sich der Aufsichtsrat einver
standen.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vor
standes über die Beziehungen der Bank zu
verbundenen Unternehmen(gemäߧ312AktG)
geprüft. Dieser Bericht und das Ergebnis
der Prüfung dieses Berichtes durch den
Abschlußprüfer geben dem Aufsichtsrat
keinen Anlaß zu eigenen Bemerkungen.
Der Abschlußprüfer hat dem genannten
Bericht des Vorstandes folgenden Bestäti
gungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, daß
1die tatsächlichen Angaben des Berichts
richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsge
schäften die Leistung der Gesellschaft
nicht unangemessen hoch war,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnah
men keine Umstände für eine wesentlich
andere Beurteilung als die durch den Vor
stand sprechen.“
Gegen die Erklärung des Vorstandes am
Schluß des Berichtes über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen bestehen sei
tens des Aufsichtsrates keine Einwendun
gen.
Der mit dem uneingeschränkten Bestäti
gungsvermerk versehene Teilkonzern
abschluß, der Teilkonzerngeschäftsbericht
sowie der Bericht des Abschlußprüfers ha
ben dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme
Vorgelegen.
In der ordentlichen Hauptversammlung am
3. Juli 1986 wurden Herr Dr. Hans Armin
Curdt, dessen Aufsichtsratsmandat zu die
sem Zeitpunkt auslief, erneut sowie Herr
Hendrikus Visser anstelle des ausscheiden
den Herrn Dr. Willem M. van den Goorbergh