Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wur den während des Berichtsjahres in Sitzungen und Besprechungen sowie durch münd liche und schriftliche Berichte des Vorstandes regelmäßig über die allgemeine Geschäfts entwicklung der Bank sowie über wichtige Einzelvorgänge informiert. Die Buchführung, der Jahresabschluß zum 31. Dezember 1985 sowie der Geschäfts bericht des Vorstandes sind durch die TREU ARBEIT Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer beratungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung befunden worden. Den Prüfungsbericht hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk nach 167 Abs. 1 AktG wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht auch seinerseits ge prüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Geschäftsbericht des Vorstandes und billigt den Jahresab schluß. Gemäß 172 AktG ist der Jahresab schluß damit festgestellt. Mit dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinnes erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vor standes über die Beziehungen der Bank zu verbundenen Unternehmen (gemäß 312 AktG) geprüft. Dieser Bericht und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichtes durch den Abschlußprüfer geben dem Aufsichtsrat keinen Anlaß zu eigenen Bemerkungen. Der Abschlußprüfer hat dem genannten Bericht des Vorstandes folgenden Bestäti gungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, daß 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsge schäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnah men keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vor stand sprechen.“ Gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluß des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen sei tens des Aufsichtsrates keine Einwendun gen. Der mit dem uneingeschränkten Bestäti gungsvermerk versehene Teilkonzern abschluß, der Teilkonzerngeschäftsbericht sowie der Bericht des Abschlußprüfers ha ben dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme Vorgelegen. Berlin - Frankfurt am Main, im April 1986 DER AUFSICHTSRAT 40 Henry J. A. E. M. Klarenbeek Vorsitzender

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1985 | | pagina 42