Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wur
den während des Berichtsjahres in Sitzungen
und Besprechungen sowie durch münd
liche und schriftliche Berichte des Vorstandes
regelmäßig über die allgemeine Geschäfts
entwicklung der Bank sowie über wichtige
Einzelvorgänge informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluß zum
31. Dezember 1985 sowie der Geschäfts
bericht des Vorstandes sind durch die
TREU ARBEIT Aktiengesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer
beratungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
geprüft und in Übereinstimmung mit
Gesetz und Satzung befunden worden.
Den Prüfungsbericht hat der Aufsichtsrat
zustimmend zur Kenntnis genommen. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
nach 167 Abs. 1 AktG wurde erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß und
den Geschäftsbericht auch seinerseits ge
prüft. Nach dem abschließenden Ergebnis
dieser Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine
Einwendungen gegen den Geschäftsbericht
des Vorstandes und billigt den Jahresab
schluß. Gemäß 172 AktG ist der Jahresab
schluß damit festgestellt. Mit dem Vorschlag
des Vorstandes über die Verwendung des
Bilanzgewinnes erklärt sich der Aufsichtsrat
einverstanden.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vor
standes über die Beziehungen der Bank zu
verbundenen Unternehmen (gemäß 312 AktG)
geprüft. Dieser Bericht und das Ergebnis
der Prüfung dieses Berichtes durch den
Abschlußprüfer geben dem Aufsichtsrat
keinen Anlaß zu eigenen Bemerkungen.
Der Abschlußprüfer hat dem genannten
Bericht des Vorstandes folgenden Bestäti
gungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, daß
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts
richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsge
schäften die Leistung der Gesellschaft
nicht unangemessen hoch war,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnah
men keine Umstände für eine wesentlich
andere Beurteilung als die durch den Vor
stand sprechen.“
Gegen die Erklärung des Vorstandes am
Schluß des Berichtes über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen bestehen sei
tens des Aufsichtsrates keine Einwendun
gen.
Der mit dem uneingeschränkten Bestäti
gungsvermerk versehene Teilkonzern
abschluß, der Teilkonzerngeschäftsbericht
sowie der Bericht des Abschlußprüfers ha
ben dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme
Vorgelegen.
Berlin - Frankfurt am Main, im April 1986
DER AUFSICHTSRAT
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Henry J. A. E. M. Klarenbeek
Vorsitzender