Aus der Teilkonzernbilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse, die im übrigen nach
Umfang und Betrag auch für die Angaben
zum Einzelabschluß der ADCA-BANK AG
Geltung haben, bestanden am Bilanzstichtag
wie folgt:
Anleihen und Schuldverschreibungen in
Höhe von nom. 217,5 Mio DM waren ver
pfändet. Schuldverschreibungen mit festen
Rückkaufsvereinbarungen in Höhe von nom.
214.3 Mio DM waren im Rahmen der von der
Deutschen Bundesbank angebotenen kurz
fristigen Offenmarktgeschäfte mit Wertpa
pieren auf die Landeszentralbank in Hessen
übertragen.
Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von
7.3 Mio DM waren für Refinanzierungen ab
getreten oder verpfändet.
Einzahlungsverpflichtungen aus nicht in den
Teilkonzernabschluß einbezogenen Beteili
gungsgesellschaften beliefen sich auf
97100,DM. Gesetzliche Haftungsver
pflichtungen aus nicht geleisteten Einlagen
gemäß 24 GmbHG bestehen zudem in
zwei Fällen.
Für den Teilkonzern besteht bezüglich unse
rer Beteiligung an der Liquiditäts-Konsortial-
bank GmbH eine Nachschußpflicht bis zum
Betrag von höchstens 3,534 Mio DM sowie
eine quotale Eventualhaftung für die Erfül
lung der Nachschußpflicht anderer dem Bun
desverband deutscher Banken e.V. angehö
render Gesellschafter.
Die Zusammenrechnung der Beträge der Ge
winn- und Verlustrechnungen der einbezoge
nen Gesellschaften bei gleichzeitiger Ver
rechnung der internen Aufwendungen und
Erträge führte zu einer Erhöhung der Erträge
und Aufwendungen um jeweils 10,9 Mio DM.
Der Jahresüberschuß liegt mit 0,1 Mio DM
nur geringfügig unter dem der
ADCA-BANK Aktiengesellschaft
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.
Berlin Frankfurt am Main, im April 1986
DER VORSTAND
39