Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes (je DM 50,- Nennbetrag jeder Aktie gewähren eine Stimme) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 23. Juni 1981 während der üblichen Geschäftsstunden bei der ADCA-BANK Aktiengesellschaft Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Berlin - Frankfurt am Main, oder einer ihrer Niederlassungen oder bei einer der nachstehend aufgeführten Banken: Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Deutsche Bank AG Deutsche Bank Berlin AG Bank für Handel und Industrie AG Bankhaus Gebrüder Bethmann Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG Berliner Bank AG Berliner Commerzbank AG Berliner Handels- und Frankfurter Bank Commerzbank AG Dresdner Bank AG Sal. Oppenheim jr. Cie. bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt und die Ausstellung einer Stimm karte beantragt haben. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapier sammelbank vorgenommen werden. Die Aktien gelten auch dann als ordnungs gemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens bis zum Ablauf des 24. Juni 1981 bei der Gesellschaft einzureichen. Berlin - Frankfurt am Main, im Mai 1981 DER VORSTAND Teilnahmebedingungen 6

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1980 | | pagina 8