Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes
(je DM 50,- Nennbetrag jeder Aktie gewähren
eine Stimme) sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien spätestens am
23. Juni 1981 während der üblichen
Geschäftsstunden bei der
ADCA-BANK
Aktiengesellschaft
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt,
Berlin - Frankfurt am Main, oder einer ihrer
Niederlassungen
oder bei einer der nachstehend aufgeführten
Banken:
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale
Deutsche Bank AG
Deutsche Bank Berlin AG
Bank für Handel und Industrie AG
Bankhaus Gebrüder Bethmann
Bayerische Hypotheken- und
Wechsel-Bank AG
Berliner Bank AG
Berliner Commerzbank AG
Berliner Handels- und Frankfurter Bank
Commerzbank AG
Dresdner Bank AG
Sal. Oppenheim jr. Cie.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung
hinterlegt und die Ausstellung einer Stimm
karte beantragt haben.
Die Hinterlegung kann auch bei einem
deutschen Notar oder bei einer Wertpapier
sammelbank vorgenommen werden.
Die Aktien gelten auch dann als ordnungs
gemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem
anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung
der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem
Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
ist die von diesen hierüber auszustellende
Bescheinigung spätestens bis zum Ablauf des
24. Juni 1981 bei der Gesellschaft
einzureichen.
Berlin - Frankfurt am Main, im Mai 1981
DER VORSTAND
Teilnahmebedingungen
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