Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes
(je DM 50,- Nennbetrag jeder Aktie gewähren
eine Stimme) sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien spätestens am
2. Juli 1980 während der üblichen Geschäfts
stunden bei der
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt,
Berlin - Frankfurt am Main, oder einer ihrer
Niederlassungen
oder bei einer der nachstehend aufgeführten
Banken:
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale
Deutsche Bank AG
Deutsche Bank Berlin AG
Bank für Handel und Industrie AG
Bankhaus Gebrüder Bethmann
Bayerische Hypotheken- und
Wechsel-Bank AG
Berliner Bank AG
Berliner Commerzbank AG
Berliner Handels- und Frankfurter Bank
Commerzbank AG
Dresdner Bank AG
Sal. Oppenheim jr. Cie.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung
hinterlegt und die Ausstellung einer Stimm
karte beantragt haben.
Die Hinterlegung kann auch bei einem Notar
oder bei einer Wertpapiersammelbank
vorgenommen werden. Die Aktien gelten auch
dann als ordnungsgemäß hinterlegt, wenn
sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut
bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden. Im Falle der
Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank ist die von diesen
hierüber auszustellende Bescheinigung
spätestens bis zum Ablauf des 3. Juli 1980
bei der Gesellschaft einzureichen.
Berlin - Frankfurt am Main, im Mai 1980
DER VORSTAND
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Teilnahmebedingungen