1979
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Japan und die Schweizerische
Nationalbank stocken ihre Swap-
Fazilitäten (um 5 bzw. 4 Mrd US-$)
auf. Der US-Diskontsatz wird auf
den Rekordstand von 9,5 o/o erhöht.
17. November
Der Bundestag verabschiedet das
Steueränderungsgesetz 1979, dem
der Bundesrat am 24. d.M.
zustimmt. Es bringt bei der Lohn-
und Einkommensteuer eine Tarif
korrektur und Erhöhung des
Grundfreibetrages, ferner u.a.
Wegfall der Lohnsummensteuer
vom 1. Januar 1980 an und Erhö
hung der Mehrwertsteuer von 12 o/o
auf 13% bzw. von 6% auf 6,5%
ab Jahresmitte 1979.
5. Dezember
Der Europäische Rat gibt in Brüs
sel die Einführung des Europä
ischen Währungssystems (EWS)
auf der Basis fester Wechselkurse
(Bandbreite ±2,250/o) zum
1. Januar 1979 bekannt. Die wesent
lichen Elemente des EWS sind die
Schaffung einer europäischen
Währungseinheit (ECU oder EWE),
das Wechselkurssystem im Rah
men des sog. „Paritätengitters“,
die Neufestlegung der Interven
tions- und Kreditmechanismen und
die Einschaltung des Fonds für
Währungspolitische Zusammenar
beit. Die Bundesrepublik, Frank
reich, die Benelux-Staaten und
Dänemark erklären sich zur soforti
gen Teilnahme am EWS bereit.
12. Dezember
Norwegen erklärt seinen Austritt
aus dem Europäischen Währungs
verbund.
13. Dezember
Italien erklärt nach Zubilligung
einstweiliger Erleichterungen (6 o/o
Bandbreite, zusätzliche Kredithilfe)
seine Bereitschaft zum sofortigen
EWS-Beitritt.
14. Dezember
Die Bundesbank beschließt, die
Rediskont-Kontingente der Kredit
institute mit Wirkung vom 1. Januar
1979 um 5 Mrd DM zu kürzen.
Außerdem legt sie für die Zeit vom
vierten Quartal 1978 bis zum vier
ten Quartal 1979 ein neues Geld
mengenziel in einer Bandbreite von
6—90/0 fest.
15. Dezember
Irland löst seine historische Bin
dung an das Pfund Sterling und
erklärt unter Sonderbedingungen,
wie sie Italien erhalten hat, seine
Bereitschaft zum sofortigen EWS-
Beitritt.
17. Dezember
Die OPEC-Konferenz in Abu Dhabi
beschließt die sukzessive Erhö
hung der Rohölpreise im Jahre
1979 um insgesamt 14,4 o/o.
18. Dezember
Die EG-Finanzminister erlassen
vier Verordnungen, damit das EWS
fristgerecht am 1. Januar 1979
anlaufen kann.
20. Dezember
Meinungsverschiedenheiten im Rat
der EG-Agrarminister über Abbau
des Grenzausgleichs und Wieder
herstellung eines gemeinsamen
Agrarpreisniveaus verhindern ein
fristgerechtes Inkrafttreten des
EWS.
21. Dezember
Erfolgreicher Abschluß der
zweieinhalbjährigen Verhandlungen
über den Beitritt Griechenlands zur
EG: Vollmitgliedschaft ab 1981 mit
mehrjährigen Übergangszeiten hin
sichtlich des Agrarmarktes und der
Freizügigkeit.
10. Januar
Beendigung des rd. 40-tägigen
Arbeitskampfes in der Stahlindu
strie von Nordrhein-Westfalen,
Osnabrück und Bremen nach vor
ausgegangenen Schwerpunkt
streiks und Aussperrungen mit
einem Kompromiß: Anhebung der
Löhne und Gehälter um 4 o/o rück
wirkend zum 1. November 1978
und weitere Vergünstigungen im
Sozialbereich.
17. Januar
Italien lockert mit sofortiger Wir
kung die Restriktionen für die Aus
weitung von Bankkrediten.
18. Januar
Die Bundesbank erhöht mit Wir
kung vom 19. Januar 1979 den
Lombardsatz von 3,5 o/o auf 4 o/o
und hebt ferner mit Wirkung vom
1. Februar 1979 die Mindestreser
vesätze der Kreditinstitute für
Inlands- und Auslandsverbindlich
keiten um 50/0 an. Dadurch wird
Liquidität in Höhe von knapp 3 Mrd
DM abgeschöpft.
Neben weiteren Krediterleichterun
gen senkt Belgien mit sofortiger
Wirkung den Lombardsatz von
8,5% auf 8 0/0.
19. Januar
Die Niederlande lockern die
Bestimmungen über langfristige
Kapitalimporte.
24. Januar
Die Schweiz erlaubt mit sofortiger
Wirkung wieder die Anlage auslän
discher Gelder in inländischen
Wertpapieren und die Einfuhr aus
ländischer Banknoten.
15. Februar
Dänemark beschließt eine Verlän
gerung des allgemeinen Preis
stopps bis zum 15. April 1979.
13. März
Nach einer am Vortage gefundenen
Einigungsformel über die Beile
gung der deutsch-französischen
Meinungsverschiedenheiten im
agrarmonetären Bereich tritt das
EWS unter Beteiligung aller EG-
Staaten außer Großbritannien öS
in Kraft.
29. März
Die Bundesbank erhöht mit Wir
kung vom 30. März 1979 den Dis
kontsatz von 30/0 auf 40/0 und den
Lombardsatz von 40/0 auf 5 0/0.
Gleichzeitig werden die Redis
kont-Kontingente der Kreditinsti
tute um 5 Mrd DM erhöht.