/ADCA in Berlin wieder zugelassen
TAGES SPIEGEL
MITTWOCH, 20. OKTOBER 1954
Bescheid des Aufsichtsamtes für Banken,
Berlin, vom 18. Oktober 1954 zum
Neugeschäft wieder zugelassen. Indes
sen verhinderten auch in den nächsten
Jahren endlose rechtliche und sachliche
Schwierigkeiten die Aufnahme einer
gesteigerten Geschäftstätigkeit. Erst nach
Klärung der Haftungsverhältnisse aus der
Zeit vor der Schließung der Bank in
Mitteldeutschland durch das Dritte Um
stellungsergänzungsgesetz von 1964
sowie der danach erfolgten formellen
Sitzverlegung von Leipzig nach Berlin
und der Neuordnung der Kapitalverhält
nisse konnte im August 1965 die ADCA
in neuen Geschäftsräumen am Kur
fürstendamm ihre aktive Bankfunktion
wieder voll ausüben.
Das erste „normale“ Geschäfts
jahr wurde mit einem Grundkapital von
3,75 Mio DM und Rücklagen von
1,6 Mio DM sowie einer Bilanzsumme
von rd. 7,6 Mio DM begonnen. Trotz der
Schwierigkeiten, die sich aus dieser
relativ späten Wiederaufnahme
der Geschäftstätigkeit ergaben,
konnte in den nun folgenden Jahren
eine überdurchschnittliche Aufwärtsent
wicklung verzeichnet werden.
Bilanzsumme und Geschäftsvolumen,
die bis 1969 auf 111 bzw. 125 Mio DM
anstiegen, verdoppelten sich dann in
etwa von Jahr zu Jahr und erreichten
1972 935,5 bzw. 1050,4 Mio DM. In
Anpassung an diese hohen Steige
rungsraten wurde das Grundkapital der
Bank in mehreren Etappen auf
23,5 Mio DM erhöht und die offenen
Rücklagen auf 10,8 Mio DM aufgefüllt.
IVIit dieser Geschäftsausweitung
ging eine begrenzte, aber gezielte
regionale Expansion einher. Im Novem
ber 1967 wurde außerhalb Berlins die
erste Niederlassung in Frankfurt eröffnet.
Ihr folgte im September 1968 die Errich
tung der Niederlassung in Stuttgart.
Nach der Übernahme der Bankhäuser
W. Feuchtwanger sowie Preusker
Thelen in den Jahren 1969/70 konnte
das Niederlassungsnetz auf München
Aut Grund der AUbenkenoesetigebung lind zwei weitere
j Altbanken, das Bankhaus Hardy A Co. GmbH., Berlin, und die
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, die früher ihren Verwal-
tungssitz in Leipzig hatte, zum Neugeschäft zugelassen worden.
Damit erhöht sich die Zahl der Altbanken, die im Laufe dieses
Jahres zum Neugeschäft zugelassen worden sind, auf 16.
Die Allgemeine Deutsche Cr edit* Anstalt (ADCA) wurde im
Jahre 1856 gegründet, sie ist also eine der ältesten deutschen
Regionalbanken, die etwa 130 Filialen in der heutigen Sowjet-
zone sowie 1 Niederlassung in Berlin besafi. Das westdeutsche
Vermögen der ADCA wurde unter Treuhänderschaft gestellt, die
inzwischen, und zwar am 31.1., wieder aufgehoben wurde. Die
Altbankengesetzgebung gestattet es, dieses Vermögen Jetzt aüf
das Berliner Institut zu überführen. Diese Transaktion und
weitere Vorarbeiten dürften einige Zelt ln Ansprudi nehmen.
Däbei ist zu berücksichtigen, daB der Reaktivierung der ADCA
insofern eine besondere Bedeutung zukommt, als damit der erste
organisatorische Schritt für die Erfüllung jener Aufgaben getan
ut, die sich bei der Wiedervereinigung zwangsläufig ergeben
werden.'