18. Juli Die Bundesbank sagt dem Liquiditätskonsortium Refinanzierungshilfe zu, verlängert die Frist für die Gewährung von Lombardkrediten bis 31. 8. und erhöht die Obergrenze für ankaufbare Privatdiskonte um 200 Mio DM (eine Maßnahme, die ausschließlich Privatbankiers und kleine ren Regionalbanken zugute kommen soll). 16. August Die Bundesbank beschließt die Senkung der Mindestreservesätze für Verbindlichkeiten gegen Gebietsansässige mit Wirkung vom 1. 9. um 10 hierdurch Freigabe von Bankenliquidität in Höhe von rd. 4,75 Mrd DM. 30. August Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen begrenzt mit Wirkung vom 1. 10. das Volumen der offenen Devisentransaktionen der Kreditinstitute auf 30 des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts. 1. September Die Bundesregierung gewährt Italien zur Überwindung von Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten einen Währungskredit über 2 Mrd US-$ auf die Dauer von zwei Jahren gegen Verpfändung eines Sechstels der Goldreserven der italienischen Notenbank. 11. September Die Bundesregierung beschließt rückwirkend zum 1. 8. die Aufhebung des Bardepot-Gesetzes vom 17. 12.1971, das gebietsansässige Unternehmen bei Aufnahme von Auslandskrediten zur Hinterlegung eines Bardepots verpflichtete. 12. September Die Bundesbank und die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft gründen gemeinsam die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH (Stammkapital: 250 Mio DM; Nachschußpflicht bis 750 Mio DM vorgesehen). 26. September Die Bundesbank beschließt mit Wirkung vom 1. 10. die lineare Senkung der Mindestreserve- sätze um 8 hierdurch Freisetzung von etwa 4,1 Mrd DM Bankenliquidität. 18. Oktober Bundestag und Bundesrat stimmen dem von der Regierung im Vormonat (25. 9.) verabschie deten Sonderprogramm zu, demzufolge Bund, Länder und Gemeinden besonders struktur schwache Regionen und'konjunkturbetroffene Branchen, vor allem den Hochbau, mit insge samt 950 Mio DM stützen werden. 21. Oktober In der Schweiz tritt das seit dem 4. 7. 1972 bestehende Verzinsungsverbot für Einlagen Ge bietsfremder außer Kraft. 24. Oktober Italien hebt die Bardepot-Pflicht auf. Die Bundesbank senkt mit Wirkung vom 25. 10. den Diskont- und Lombardsatz um je Ve auf 6,5 bzw. 8,5 Sie erhöht ferner die Rediskont-Kontingente der Kreditinstitute mit Wi rkung vom 1. 11. um insgesamt 2,5 Mrd DM. 20. November Die Schweiz führt erneut ein Verzinsungsverbot für die seit dem 31. 10. zugeflossenen sfr- Guthaben von Ausländern ein. Gleichzeitig werden diese Einlagen mit einem Negativzins von 3 je Quartal belegt. 5. Dezember Die Bundesbank beabsichtigt nach einem Grundsatzbeschluß das Wachstum der Zentral bank-Geldmenge für 1975 auf 8 (1974: 6 zu begrenzen. 12. Dezember Die Bundesregierung beschließt ein Konjunkturförderungsprogramm. Es umfaßt hauptsäch lich einmal die Gewährung einer Investitionszulage in Höhe von 7,5 der Ansehaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden, die zwischen dem 1. 12. 1974unddem30. 6. 1975in Auftrag gegeben werden; fernerein Auftragsprogramm des Bundes in Höhe von 1,13 Mrd DM sowie schließlich die Ausdehnung der Steuerbegünstigung des 7b EStG für den Zweiterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. 37

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1974 | | pagina 43