18. Juli
Die Bundesbank sagt dem Liquiditätskonsortium Refinanzierungshilfe zu, verlängert die Frist
für die Gewährung von Lombardkrediten bis 31. 8. und erhöht die Obergrenze für ankaufbare
Privatdiskonte um 200 Mio DM (eine Maßnahme, die ausschließlich Privatbankiers und kleine
ren Regionalbanken zugute kommen soll).
16. August
Die Bundesbank beschließt die Senkung der Mindestreservesätze für Verbindlichkeiten gegen
Gebietsansässige mit Wirkung vom 1. 9. um 10 hierdurch Freigabe von Bankenliquidität in
Höhe von rd. 4,75 Mrd DM.
30. August
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen begrenzt mit Wirkung vom 1. 10. das Volumen
der offenen Devisentransaktionen der Kreditinstitute auf 30 des haftenden Eigenkapitals
des jeweiligen Instituts.
1. September
Die Bundesregierung gewährt Italien zur Überwindung von Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten
einen Währungskredit über 2 Mrd US-$ auf die Dauer von zwei Jahren gegen Verpfändung
eines Sechstels der Goldreserven der italienischen Notenbank.
11. September
Die Bundesregierung beschließt rückwirkend zum 1. 8. die Aufhebung des Bardepot-Gesetzes
vom 17. 12.1971, das gebietsansässige Unternehmen bei Aufnahme von Auslandskrediten zur
Hinterlegung eines Bardepots verpflichtete.
12. September
Die Bundesbank und die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft gründen gemeinsam die
Liquiditäts-Konsortialbank GmbH (Stammkapital: 250 Mio DM; Nachschußpflicht bis 750 Mio
DM vorgesehen).
26. September
Die Bundesbank beschließt mit Wirkung vom 1. 10. die lineare Senkung der Mindestreserve-
sätze um 8 hierdurch Freisetzung von etwa 4,1 Mrd DM Bankenliquidität.
18. Oktober
Bundestag und Bundesrat stimmen dem von der Regierung im Vormonat (25. 9.) verabschie
deten Sonderprogramm zu, demzufolge Bund, Länder und Gemeinden besonders struktur
schwache Regionen und'konjunkturbetroffene Branchen, vor allem den Hochbau, mit insge
samt 950 Mio DM stützen werden.
21. Oktober
In der Schweiz tritt das seit dem 4. 7. 1972 bestehende Verzinsungsverbot für Einlagen Ge
bietsfremder außer Kraft.
24. Oktober
Italien hebt die Bardepot-Pflicht auf.
Die Bundesbank senkt mit Wirkung vom 25. 10. den Diskont- und Lombardsatz um je Ve auf
6,5 bzw. 8,5 Sie erhöht ferner die Rediskont-Kontingente der Kreditinstitute mit Wi rkung
vom 1. 11. um insgesamt 2,5 Mrd DM.
20. November
Die Schweiz führt erneut ein Verzinsungsverbot für die seit dem 31. 10. zugeflossenen sfr-
Guthaben von Ausländern ein. Gleichzeitig werden diese Einlagen mit einem Negativzins von
3 je Quartal belegt.
5. Dezember
Die Bundesbank beabsichtigt nach einem Grundsatzbeschluß das Wachstum der Zentral
bank-Geldmenge für 1975 auf 8 (1974: 6 zu begrenzen.
12. Dezember
Die Bundesregierung beschließt ein Konjunkturförderungsprogramm. Es umfaßt hauptsäch
lich einmal die Gewährung einer Investitionszulage in Höhe von 7,5 der Ansehaffungs- oder
Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden, die zwischen dem
1. 12. 1974unddem30. 6. 1975in Auftrag gegeben werden; fernerein Auftragsprogramm des
Bundes in Höhe von 1,13 Mrd DM sowie schließlich die Ausdehnung der Steuerbegünstigung
des 7b EStG für den Zweiterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
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