Am 30. März 1973 beschloß der Vorstand unter gleichzeitiger Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital um den bisher noch nicht ausgenutzten Teil
betrag des genehmigten Kapitals in Höhe von 2 600 000,— DM auf insgesamt
35 000 000,— DM nochmals zu erhöhen.
Die neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien wurden zu einem Ausgabepreis
von 125,- DM je Aktie zu 50,- DM (250 mit Dividendenberechtigung ab
1. April 1973 und unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechtes von einem
Bankenkonsortium unter Führung der Deutsche Bank AG mit der Verpflichtung
übernommen, sie den Aktionären zum Ausgabepreis im Verhältnis 13 1 zum
Bezug anzubieten. Der verbleibende Spitzenbetrag von 107 700,— DM wurde
freihändig verwertet. Ein über den Ausgabepreis hinausgehender Mehrerlös
ergab sich hierbei nicht. Die handelsregisterliche Eintragung der durchgeführ
ten Kapitalerhöhung erfolgte in Berlin-Charlottenburg sowie in Frankfurt am
Main am 6. April 1973.
In den Hauptversammlungen der Norddeutsche Kreditbank AG, Bremen, und
der Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Berlin/Frankfurt am Main, am
28729. Juni 1973 wurde die Zusammenführung beider Banken in der Weise
beschlossen, daß das Vermögen der Norddeutsche Kreditbank im Wege der
Verschmelzung gemäß 339 Abs. 1 Nr. 1 AktG mit Wirkung vom 1. Januar 1973
als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluß der Abwicklung
auf die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt übertragen wurde.
Das Grundkapital der Norddeutsche Kreditbank betrug 33 750 000,— DM, nach
dem vor Beschlußfassung über den Verschmelzungsvertrag die Hauptversamm
lung dieser Gesellschaft offene Rücklagen in Höhe von 11 250 000,— DM in
Grundkapital umgewandelt hatte. In den offenen Rücklagen der Norddeutsche
Kreditbank verblieben 32 750 000,— DM. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung
erfolgte am 24. Juli 1973 bei dem Handelsregister in Bremen.
Als Gegenleistung für die o. a. Vermögensübertragung verpflichtete sich die
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, jedem Aktionär der Norddeutsche Kredit
bank für 3 Aktien dieser Gesellschaft 5 eigene Aktien zuzuteilen. Die hierzu
erforderliche Kapitalerhöhung gemäß 343 AktG um 56 250 000,— DM auf
91 250 000,— DM durch Ausgabe neuer Aktien im Nennbetrag von je 50,— DM
mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1973 wurde durch die Hauptversamm
lung am 29. Juni 1973 beschlossen. Die Bankverein Bremen AG, Bremen, über
nahm die neuen Aktien der Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt als Treuhänderin
zur Aushändigung an die Aktionäre der Norddeutsche Kreditbank. Die Ein
tragung der durchgeführten Kapitalerhöhung erfolgte bei dem Handelsregister
Berlin-Charlottenburg am 16. August 1973 und in Frankfurt am Main am
17. August 1973.
Um Vorstand und Aufsichtsrat die Möglichkeit zu geben, die Eigenmittel der
Bank einem zwischenzeitlich gestiegenen Geschäftsumfang anpassen zu kön
nen, beschloß die Hauptversammlung am 29. Juni 1973 die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals von 17 500 000,— DM, ausnutzbar bis 29. Juni 1978.
Auch hierbei kann der Vorstand das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ausschließen.
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