Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat sich durch mündliche und schriftliche Berichte des Vor
standes regelmäßig über die Geschäftsführung und die Lage der Gesellschaft
informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluß zum 31. Dezember 1972 und der Ge
schäftsbericht des Vorstandes sind durch die TREUVERKEHR AG Wirtschafts
prüfungsgesellschaft—Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach 167 Abs. 1 AktG versehen.
Der Aufsichtsrat hat von diesem Prüfungsbericht zustimmend Kenntnis genom
men und ihn in den einzelnen Teilen erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prü
fung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Ge
winnverwendung sind Einwendungen nicht zu erheben. Den vom Vorstand vor
gelegten Geschäftsbericht und den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1972 hat
daher der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluß ist damit gemäß 172
AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des
Bilanzgewinnes stimmt der Aufsichtsrat zu.
Berlin/Frankfurt am Main, im Mai 1973
Der Aufsichtsrat
Eberhard von Heusinger
Vorsitzender