Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat sich durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstandes
regelmäßig über die Geschäftsführung und die Lage der Gesellschaft informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluß zum 31. Dezember 1971 und der Geschäfts
bericht des Vorstandes sind durch die TREUVERKEHR AG Wirtschaftsprüfungsgesell
schaft-Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk nach 167 Abs. 1 AktG versehen.
Der Aufsichtsrat hat von diesem Prüfungsbericht zustimmend Kenntnis genommen
und ihn in den einzelnen Teilen erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung
des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes und des Vorschlags zur Gewinnver
wendung sind Einwendungen nicht zu erheben. Den vom Vorstand vorgelegten
Geschäftsbericht und den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1971 hat daher der
Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluß ist damit gemäß 172 AktG festgestellt.
Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes stimmt der
Aufsichtsrat zu.
Berlin/Frankfurt am Main, im April 1972
Der Aufsichtsrat
Eberhard von Heusinger
Vorsitzender