Position 15 Position 16 »Eigene Aktien« Gemäß Aktiengesetz 160, Absatz 3, Ziffer 2, teilen wir mit, daß bei uns am Bilanzstichtag ein Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft im Betrag von no minell 2 400 DM vorhanden war, der der Regulierung der Rechte aus der Kapital erhöhung des Berichtsjahres diente. Darüber hinaus hatte ein uns verbundenes Un ternehmen Aktien unserer Gesellschaft im Betrage von nominell 20000,- DM im Bestand. Ein Handel in eigenen Aktien fand im Berichtsjahr nicht statt. »Sonstige Vermögensgegenstände« Der Ausweis von 1 Mio DM betrifft unter anderem Rückerstattungsansprüche aus überzahlten Steuern sowie sonstige Forderungen.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1971 | | pagina 23