Position 15
Position 16
»Eigene Aktien«
Gemäß Aktiengesetz 160, Absatz 3, Ziffer 2, teilen wir mit, daß bei uns am
Bilanzstichtag ein Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft im Betrag von no
minell 2 400 DM vorhanden war, der der Regulierung der Rechte aus der Kapital
erhöhung des Berichtsjahres diente. Darüber hinaus hatte ein uns verbundenes Un
ternehmen Aktien unserer Gesellschaft im Betrage von nominell 20000,- DM im
Bestand. Ein Handel in eigenen Aktien fand im Berichtsjahr nicht statt.
»Sonstige Vermögensgegenstände«
Der Ausweis von 1 Mio DM betrifft unter anderem Rückerstattungsansprüche aus
überzahlten Steuern sowie sonstige Forderungen.