Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsiditsrat hat sich durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstandes regelmäßig
über die Geschäftsführung und die Lage der Gesellschaft informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluß zum 31. Dezember 1967 und der Geschäftsbericht des
Vorstandes sind durch die Treuverkehr AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer
beratungsgesellschaft geprüft worden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach 167 Abs. 1 AktG versehen.
Der Aufsichtsrat hat von diesem Prüfungsbericht zustimmend Kenntnis genommen und ihn in
den einzelnen Teilen erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jah
resabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Gewinnverwendung sind Einwen
dungen nicht zu erheben. Den vom Vorstand vorgelegten Geschäftsbericht und den Jahresab
schluß zum 31. Dezember 1967 hat daher der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluß ist
damit gemäß 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des
Bilanzgewinnes stimmt der Aufsichtsrat zu.
Berlin, den 21. Mai 1968
Der Aufsichtsrat
Dr. jur. Otto Hänlein
Vorsitzender