Bericht des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 1964
Das Neugeschäft konnte im Jahre 1964 noch nicht intensiviert werden, weil Verhand
lungen mit dritter Seite über die weitere Entwicklung unseres Instituts bisher keinen Abschluß
gefunden haben. Der Gang dieser Verhandlungen wurde u. a. durch eine Stellungnahme
des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zu einer in der a.o. Hauptversammlung am
10. Juli 1964 beschlossenen Satzungsänderung mitbeeinflußt.
Gemäß §2 Abs. 2 unserer Satzung vom 14. Januar 1861 in der Fassung vom 29. Juli
1938 hat unsere Gesellschaft das Recht, Hypothekenpfandbriefe nach Maßgabe des Hypo
thekenbank-Gesetzes auszugeben und ist somit gemischtwirtsdiaftliche Bank. Dies wurde
auch im Jahre 1938 vom Reichswirtschaftsministerium ausdrücklich schriftlich niedergelegt.
Da dieses Recht sich nur auf das Land Sachsen bezog, das Land Sachsen aber wegen der
z. Zt. in Mitteldeutschland gegebenen politischen Verhältnisse nicht mehr besteht, hat die
a.o. Hauptversammlung vom 10. Juli 1964 auf unseren Antrag u. a. beschlossen, daß die
Worte “innerhalb des Landes Sachsen“ in der Satzung gestrichen werden. Das Amtsgericht
Charlottenburg hat diese Satzungsänderung auch in das Handelsregister eingetragen. Das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen stellt sich jedoch auf den Standpunkt, daß die
Worte “innerhalb des Landes Sachsen“ wiedereinzufügen sind. Wir können diese Ansicht
weder aus rechtlichen noch aus politischen Gründen teilen und führen z. Zt. entsprechende
Verhandlungen mit den beteiligten Stellen.
Die Frist zur Anmeldung von ADCA-Aktien zur Wertpapierbereinigung ist am 31. März
1965 abgelaufen. Nach unseren Informationen ist der größte Teil des Reichsmark-Grund
kapitals zwecks Bereinigung zur Anmeldung gebracht worden.
Unsere Geschäftsräume in Berlin werden demnächst von der Joachimstaler Straße Nr. 10
nach dem Kurfürstendamm Nr. 195/196 verlegt.
Zu der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung bemerken wir folgendes:
Die liquiden Mittel reichen bei weitem aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten ohne
Verzug zu regulieren.
Die Scheck- und Wechselbestände stammen aus dem Neugeschäft.