Nach dem eingangs erwähnten Dritten Umstellungsergänzungsgesetz hat die bestätigte
Altbankenrechnung die Wirkung einer DM-Eröffnungsbilanz.
Für die Zeit vom 1. Januar 1953 bis zum 31. Dezember 1962 liegen Jahresrechnungen vor.
Sie sind vom Vorstand aufgestcllt und vom Aufsichtsrat gebilligt worden. Der Vorstand hat
jgwcJs mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch die Treuverkehr Deutsche Treuhand
Aktiengesellschaft, Wirtsdiaftsprüfungsgeselischaft, Berlin, prüfen lassen, die ihre Ordnungs
mäßigkeit bestätigt hat.
Dem Abschluß zum 31. Dezember 1963 kommt besondere Bedeutung zu, weil darin erst
malig die Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse enthalten ist. Dieser Abschluß ist durch die
Treuverkehr Deutsche Treuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
gemäß 135 des Aktiengesetzes geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen worden.
Zu der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung per 31. Dezember 1963 bemerken wir
folgendes:
Die liquiden Mittel reichen aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten ohne Verzug zu
regulieren.
Die Scheck- und Wechselbestände stammen aus dem Neugeschäft.
Wesentlichster Posten auf der Aktivseite ist wie bereits in der Altbankenrechnung
der Bestand an Wertpapieren. Er hat sich gegenüber der Altbankenrechnung infolge von
Zukäufen und Ausübung von Bezugsrechten um dm 2.428.000, auf dm 5.520.000, erhöht.
Der Gesamtbestand setzt sich, wie in der Altbankenrechnung, zu 84 aus erstklassigen börsen
gängigen Dividendenwerten in einer sich auf verschiedene Industriezweige verteilenden Glie-
dcrung zusammen. Soweit es sich um Altbestände handelt, sind sie mit den Ansätzen m der
Altbankenrechnung bilanziert. Die Neuzugänge sind mit den Anschaffungskosten aktiviert,
die gleich den Wertansätzen der Altbestände erheblich unter den Kurswerten vom 31. Dezember
1963 liegen.
Unter Konsortialbeteiligungen wird eine noch aus der Altbankenrechnung stammende Be
teiligung an einem Aktienkonsortium ausgewiesen.
Unter Debitoren werden außer einem kleinen Posten aus der Altbankenrechnung Aus
leihungen im Neugeschäft ausgewiesen.
Der Posten „Langfristige Ausleihungen“ stammt aus der Abwicklung einer in der Alt
bankenrechnung enthaltenen Forderung.
Der Merkposten bei Grundstücken und Gebäuden dient der Festhaltung der Ansprüche
auf durch Enteignung verlorenen Besitz.
Die nach Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit angeschaffte Betriebs- und Geschäftsaus
stattung ist bis auf den Merkposten von dm 1,abgeschrieben worden.
Unter „Sonstige Aktiva“ erscheint als wesentlicher Posten ein Steuerrückerstattungsanspruch.
Auf der Passivseite sind in den Rückstellungen, wie bereits in der Altbankenrechnung,
Pensionsverpflichtungen, z. Z. noch nicht umgestellte Uraltguthaben sowie Steuerrückstellun-
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