Letzter festgestellter Jahresabschluß vor dem 8. Mai 1945 im Sinne der 45 und 46 des Umstellungsgefetzes und 5 Abs. 2 des Altbankenbilanzgesetzes ist somit der Abschluß zum 31. Dezember 1944. Infolge der Nachkriegsereignisse sind uns sämtliche Niederlassungen in Mitteldeutschland, ehemaligem Sudetenland und unsere Niederlassung Breslau geschlossen und ihre Vermögens werte, davon rund 100 eigene Bankgrundstücke und sonstige Immobilien, entschädigungslos enteignet worden. Als einzige Niederlassung ist uns unsere Niederlassung in Berlin verblieben; sie gehörte nach der militärischen Besetzung Berlins Anfang Mai 1945 auf Grund der An ordnung der Besatzungsmächte zu den ruhenden Kreditinstituten in Berlin. Die Geschäftstätigkeit nach dem 8. Mai 1945 in der ruhenden Niederlassung Berlin er streckte sich weisungsgemäß lediglich auf die Erfassung und Verwaltung der in den drei Westsektoren Berlins vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ADCA und auf die Mitwirkung bei der Berliner Uraltkontenumstellung und Wertpapierbereinigung. Da die ADCA nach 1 der 35. DVO zum Umstellungsgesetz nicht als Geldinstitut im Währungsgebiet (Bundesrepublik) gilt, weil sie in diesem Gebiet keine handelsrechtlich ein getragene Niederlassung besitzt, wurde zur Erfassung und Verwaltung der im Währungs gebiet (Bundesrepublik) vorhandenen Vermögenswerte der ADCA von der Bank deutscher Länder gemäß 9 der 35. DVO mit Wirkung vom 15. Februar 1950 das frühere Mitglied des Vorstandes der ADCA Leipzig, Herr Dr. jur. Emst Schoen von Wildenegg, Frankfurt/ Main, zum Treuhänder bestellt. Mit dem Ableben des Treuhänders am 31Juli 1954 hob die Bank deutscher Länder mit Wir kung vom gleichen Tage die Treuhänderschaft über das Vermögen im Bundesgebiet auf, das seitdem vom Vorstand der ADCA verwaltet wird. Auf Grund des Berliner Altbankengesctzes ist die ADCA Berliner Altbank geworden, und durch Bescheid des Aufsichtsamtes für Banken, Berlin, vom 18. Oktober 1954 ABk III b 32/54 wurde die ADCA auf ihren Antrag zum Neugeschäft zugelassen. Die Tätigkeit nach der Wiederzulassung der ADCA zum Neugeschäft erstreckte sich bisher vorwiegend auf die Verwaltung ihres erhalten gebliebenen Vermögens. Das Neugeschäft wurde zunächst noch wegen der ausstehenden gesetzlichen Klarstellung der Flaftungsverhältnisse in engen Grenzen gehalten. Nach 26 des Altbankenbilanzgtsetzes war die ADCA nicht verpflichtet, für die Zeit vom Stichtag des letzten festgestellten RM-Jahresabschlusses 31. Dezember 1944 bis zum Stichtag der Altbankenrechnung dem Januar 1953 Jahresabschlüsse aufzustellen. In die Altbankenrechnung zum 1. Januar 1953 sind entsprechend den gesetzlichen Vor schriften aufgenommen worden die vorhandenen Vermögenswerte und nur die im Geschäfts betrieb der Berliner Niederlassung begründeten Verbindlichkeiten. Die Altbankenrechnung per 1. Januar 1953 ist im Einvernehmen mit dem Herrn Senator für Wirtschaft und Kredit Berliner Bankenaufsicht von der Treüverkehr Deutsche Treuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, bis zum 31. Dezember 1962 geprüft und in Ordnung befunden worden.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1963 | | pagina 16