Auf Grund des Dritten Umsteilangsergänzungsgesetzes vom 22. Januar 1964 (BGBl. 1964, I, S. 33 ff.) in Verbindung mit dem Gesetz zur Übernahme des Dritten Umstellungsergänzungs gesetzes vom 7. Februar 1964 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Ausgabetag 20. Fe bruar 1964 S. 229) sind wir nunmehr endlich in der Lage, unseren Aktionären die Sitzver legung unserer Bank von Leipzig nach Berlin auf gesetzlicher Grundlage vorzuschlagen. Dies vorausgeschickt, möchten wir wie folgt Bericht erstatten: Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt (ADCA) hat ihre Tätigkeit am 26. März 1856 in Leipzig begonnen. In den 89 Jahren bis za dem 1945 erfolgten Zusammenbruch Deutsch lands hatte sie sich zur größten Regionalbank in Mitteldeutschland entwickelt. Sie unterhielt zu diesem Zeitpunkt außer der Hauptniederlassung in Leipzig 130 Zweigniederlassungen, davon 109 in Mitteldeutschland, 20 im damaligen Sudetenland und eine in Berlin, in denen insgesamt rund 3000 Angestellte tätig waren. Die letzte Hauptversammlung der Aktionäre fand am 7. Mai 1943 in Leipzig statt. In dieser wurde der Jahresabschluß zum 31. Dezember 1942 verabschiedet und dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Zum 31.Dezember 1943 und zum 31. Dezember 1944 liegen geprüfte Jahresabschlüsse vor, die gemäß 125 Abs. 3 des Aktiengesetzes von Aufsichtsrat und Vorstand der ADCA festgesieiit sind und den Bestätigungsvermerk der Deutsche Revi sions- und Treuhand AG., Wirtschaftsprüfungsgesellscfaaft, Berlin, tragen. Gemäß 4 Abs. 1 der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederversamm lungen vom 23. Dezember 1943 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam beschlossen, den Gewinn des Geschäftsjahres 1943 von rm 750.000,zur Auszahlung einer Dividende von 5 °/o auf das Grundkapital von rm 15.020.0CC,zu verwenden. Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der Verwaltung von Personenvereinigungen vom 8. Januar 1945 RGBl. I S. 5 hat das Amtsgericht Leipzig auf Antrag des Vor standes und mit Einwilligung des Aufsichtsrates bestimmt, daß die Hauptversammlung im Jahre 1945 nicht stattfindet, weil kriegsbedingte Umstände der Abhaltung entgegenstehen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin gemäß 5 der angegebenen Verordnung an Stelle der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand die vorgeschlagene Gewinnverteilung von rm 750.000,5% Dividende für 1944 auf das Grundkapital von rm 15.000.000, beschlossen. 9 Bericht des Vorstandes t

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Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1963 | | pagina 15