7 räumen übersiedelte. Von der Erweiterung unseres Geschäftsvolumens, wie sie sich aus diesen Angliederungen ergibt, erwarten wir zuversichtlich eine entsprechende Auswirkung auf die Entwick lung der Bank. Wenn das Bestreben, endlich auch bei unserer Bank zur Beendigung des dividendenlosen Zustandes zu gelangen, nach wie vor zu weitgehender Sparsamkeit zwingt, und wenn dies natur gemäß seine Auswirkungen auch auf die Gefolgschaft hat, so ist es uns jedenfalls eine ganz besondere Freude und Genugtuung, feststellen zu können, daß hierfür bei der Gefolgschaft und insbesondere bei den Vertrauensräten und den Betriebswaltern volles Verständnis besteht. Und wir nehmen Veranlassung, unserer gesamten Gefolgschaft an dieser Stelle unseren aufrichtigen Dank und unsere volle Anerkennung zu sagen für ihre treue Pflichterfüllung und ihre verständnisvolle eifrigste Mitarbeit. Daß die Betriebsführung der Adca es sich angelegen sein läßt, für ihre Gefolgschaft alles zu tun, was unter den gegebenen Verhältnissen im Rahmen des Möglichen liegt, ist selbstverständlich. Zu Beginn des Jahres 1936 zählte die Gefolgschaft 2162 Mitglieder, von denen 42 im vorigen Jahre das Jubiläum 25jähriger Tätigkeit im Dienste der Bank begehen konnten. Ende 1936 betrug die Gefolgschaftszahl 2180, die sich dem Alter nach wie folgt zusammensetzte: männlich weiblich zusammen Personen- Personen- Personen- zahl zahl zahl bis einschl. 20 Jahr alt 64 3,6 56 14,2 120 5,5 über 20 bis einschl. 30 Jahr alt 395 22,1 126 32,0 521 23,9 über 30 bis einschl. 40 Jahr alt 495 27,7 145 36,8 640 29,4 über 40 bis einschl. 50 Jahr alt 558 31,2 57 14,5 615 28,2 über 50 Jahr alt 274 15,4 10 2,5 284 13,0 1786 100 394 100 2180 100 81,93% 18,07% 100% Unserer vaterländischen Pflicht gegenüber den Schwerkriegsbeschädigten kamen wir dadurch nach, daß wir 45°/o über die Pflichtzahl beschäftigten. Ruhegehaltsempfänger wurden von der Bank 408 versorgt. Unsere freiwilligen Aufwendungen hierfür, die neben den Leistungen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte und des Beamten versicherungsvereins des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. den im Ruhestand befind lichen ehemaligen Mitarbeitern zugute kamen, betrugen rund RM 552000. Bei Todesfällen gewähren wir neuerdings neben Fortzahlung der Bezüge des Verstorbenen auf die Dauer von drei Monaten, bei mindestens dreijähriger Dienstzeit, ein Sterbegeld von RM 200. Bei Geburten zahlen wir den betreffenden Gefolgschaftsmitgliedern eine Beihilfe von RM 50. Auch errichten wir seit vorigem Jahre für jedes neugeborene Kind eines Gefolgschaftsmitgliedes ein Adca- Sparbuch mit RM 10 Einlage. Daß in Fällen schwerer Erkrankung und besonderer Not Sonderhilfen gewährt werden, bedarf kaum der Erwähnung. Hierfür stehen auch besondere Mittel aus Stiftungen von drei früheren Vorstandsmitgliedern der Adca zur Verfügung. Siedlungsvorhaben von Angehörigen unserer Bank werden gern gefördert, insbesondere durch Gewährung von Zwischenkrediten. °/o °/o

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1936 | | pagina 9