7
räumen übersiedelte. Von der Erweiterung unseres Geschäftsvolumens, wie sie sich aus diesen
Angliederungen ergibt, erwarten wir zuversichtlich eine entsprechende Auswirkung auf die Entwick
lung der Bank.
Wenn das Bestreben, endlich auch bei unserer Bank zur Beendigung des dividendenlosen
Zustandes zu gelangen, nach wie vor zu weitgehender Sparsamkeit zwingt, und wenn dies natur
gemäß seine Auswirkungen auch auf die Gefolgschaft hat, so ist es uns jedenfalls eine ganz
besondere Freude und Genugtuung, feststellen zu können, daß hierfür bei der Gefolgschaft und
insbesondere bei den Vertrauensräten und den Betriebswaltern volles Verständnis besteht. Und
wir nehmen Veranlassung, unserer gesamten Gefolgschaft an dieser Stelle unseren aufrichtigen Dank
und unsere volle Anerkennung zu sagen für ihre treue Pflichterfüllung und ihre verständnisvolle
eifrigste Mitarbeit.
Daß die Betriebsführung der Adca es sich angelegen sein läßt, für ihre Gefolgschaft alles zu
tun, was unter den gegebenen Verhältnissen im Rahmen des Möglichen liegt, ist selbstverständlich.
Zu Beginn des Jahres 1936 zählte die Gefolgschaft 2162 Mitglieder, von denen 42 im vorigen
Jahre das Jubiläum 25jähriger Tätigkeit im Dienste der Bank begehen konnten. Ende 1936 betrug
die Gefolgschaftszahl 2180, die sich dem Alter nach wie folgt zusammensetzte:
männlich
weiblich
zusammen
Personen-
Personen-
Personen-
zahl
zahl
zahl
bis einschl. 20 Jahr alt
64
3,6
56
14,2
120
5,5
über 20 bis einschl. 30 Jahr alt
395
22,1
126
32,0
521
23,9
über 30 bis einschl. 40 Jahr alt
495
27,7
145
36,8
640
29,4
über 40 bis einschl. 50 Jahr alt
558
31,2
57
14,5
615
28,2
über 50 Jahr alt
274
15,4
10
2,5
284
13,0
1786
100
394
100
2180
100
81,93%
18,07%
100%
Unserer vaterländischen Pflicht gegenüber den Schwerkriegsbeschädigten kamen wir dadurch
nach, daß wir 45°/o über die Pflichtzahl beschäftigten.
Ruhegehaltsempfänger wurden von der Bank 408 versorgt. Unsere freiwilligen Aufwendungen
hierfür, die neben den Leistungen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte und des Beamten
versicherungsvereins des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. den im Ruhestand befind
lichen ehemaligen Mitarbeitern zugute kamen, betrugen rund RM 552000.
Bei Todesfällen gewähren wir neuerdings neben Fortzahlung der Bezüge des Verstorbenen
auf die Dauer von drei Monaten, bei mindestens dreijähriger Dienstzeit, ein Sterbegeld von RM 200.
Bei Geburten zahlen wir den betreffenden Gefolgschaftsmitgliedern eine Beihilfe von RM 50. Auch
errichten wir seit vorigem Jahre für jedes neugeborene Kind eines Gefolgschaftsmitgliedes ein Adca-
Sparbuch mit RM 10 Einlage. Daß in Fällen schwerer Erkrankung und besonderer Not Sonderhilfen
gewährt werden, bedarf kaum der Erwähnung. Hierfür stehen auch besondere Mittel aus Stiftungen
von drei früheren Vorstandsmitgliedern der Adca zur Verfügung. Siedlungsvorhaben von Angehörigen
unserer Bank werden gern gefördert, insbesondere durch Gewährung von Zwischenkrediten.
°/o
°/o