1932. (adca) Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Tagesordnung zu Leipzig. der siebenundsiebzigsten ordentlichen 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses 1932 unter Auskunftserteilung des Vorstandes gemäß 4 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931, 5. Teil, Kapitel II, über Kapitalherabsetzung in erleichterter Form. 2. Beschlußfassung über Teilauflösung der Reservefonds bis auf RJl 1500000 und über die Herab setzung des Grundkapitals in erleichterter Form von nom. R«tf 20 000 000 auf nom. Re* 15 000 000 durch Herabsetzung des Nennbetrages oder, soweit zulässig, durch Zusammenlegung im Ver hältnis 4:3 zwecks Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen. Ermächtigung des Vorstandes zur Durchführung der vorstehend bezeichneten Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. 3. Genehmigung des Jahresabschlusses 1932. 4. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 5 Änderung von 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (Grundkapitalsziffer) gemäß den Beschlüssen zu Punkt 2 der Tagesordnung. Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Neufassung von 4 Abs. 1 (Stückelung der Aktien) nach Durchführung der unter Punkt 2 angekündigten Maßnahmen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat. 7. Wahl von Bilanzprüfern für das Geschäftsjahr 1933.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1932 | | pagina 3