Bericht des Vorstandes. „Es wäre falsch, die Augen vor der Tatsache verschließen zu wollen, daß die all gemeine Weltwirtschaftskrise und die spezielle scharfe Krise der Wirtschaft in Deutschland naturgemäß auch das deutsche Bankgewerbe berühren. Die enge Verbundenheit zwischen den übrigen Wirtschaftskreisen, insbesondere der Industrie, und den Banken, wie sie gerade für deutsche Banken in besonderem Maße gegeben ist, mußte sich zwangsläufig auf das Bankgewerbe auswirken.“ Das, was in diesen, unserem vorjährigen Geschäftsbericht entnommenen Sätzen gesagt ist, gilt auch für 1931, nur in einem der Verschärfung der Krise entsprechend erweiterten Umfange. Verluste im Kontokorrentgeschäft, verbunden mit der Notwendigkeit erheblicher Abwertungen auf Effekten und Konsortialbestände, schufen gerade für die größeren, mit der übrigen Wirtschaft besonders eng verbundenen deutschen Banken eine Situation, die zu einschneidenden Maßnahmen veranlaßte. Auch bei unserer Bank erfolgt eine Neuordnung der Verhältnisse, die es uns gestattet, die Werte unserer Bilanz den derzeitigen Verhält nissen anzupassen. Mit der Veröffentlichung über die Bilanzsitzung unseres Aufsichtsrates wurde diese Neuordnung dahingehend bekanntgegehen, daß die Golddiskontbank bzw. eine von ihr für diese besonderen Zwecke geschaffene Treuhandstelle RoÄ 13 Millionen Aktien der Adca aus vorhandenen Beständen zum Kurse von 115% übernimmt, daß die übrigen zur Verfügung der Bank stehenden Aktien von Ro^f 9 Millionen eingezogen werden, und daß das im Verkehr befindliche Aktienkapital von RoÄ 18 Millionen auf Ro^f 6 Millionen herab gesetzt wird. Hiernach sollte sich das Kapital der Bank auf R<M 19 Millionen bei Rc/K 6 Millionen offenen Reserven hiervon R©Ä 1 950000 aus dem Aktienagio und RoÄ 4050000 aus uns vom Reich überlassenen Schatzanweisungen belaufen mit der Maßgabe, daß darüber hinaus der Adca zur vollständigen Bereinigung und zur Bildung stiller Rücklagen, somit zur inneren Kräftigung, weitere große Beträge in Form von Schatzanweisungen seitens des Reiches zur Verfügung gestellt wurden. Die vom Reich zu überlassenden Beträge sind im Laufe der Jahre aus den Gewinnen zu tilgen. Nachdem hierdurch eine Grundlage geschaffen \\ar, die bei vorsichtiger Einschätzung aller in Betracht kommenden Risiken als „durchaus gesund angesehen werden kann, ergab sich durch die Beteiligung von Reich und Golddiskontbank zwangsläufig eine andere Ge staltung des freundschaftlichen Verhältnisses der Adca zur Sächsischen Staatsbank. Bekannt lich hatten sich im August 1931 die Sächsische Staatsbank und die Adca zu einer offenen Handelsgesellschaft zusammengeschlossen zum Zwecke der gemeinsamen Abwehr der sich aus der damaligen wirtschaftlich kritischen Situation ergebenden Gefahren. Wie schon die Sächsische Staatsbank in ihrem Bericht für 1931 ausgeführt hat, hat diese Maßnahme ihren Zweck voll erfüllt und insbesondere wesentlich dazu beigetragen, daß die Aufnahme des freien Bankverkehrs in Sachsen ohne Erschütterung vor sich ging. Die nunmehr vor gesehene Neuregelung der Verhältnisse bei der Adca bietet sowohl nach unserer eigenen Überzeugung, wie nach Auffassung des Sächsischen Staates, des Reiches und der Reichs bank, volle Gewähr für ein gesundes Arbeiten der Adca, auch ohne die ihr durch Abschluß

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1931 | | pagina 9