f) 20 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Außerordentliche Sitzungen werden anberaumt, soweit dies der Vorsitzende für zweckmäßig erachtet oder die Voraussetzungen des 244a HGB. ge geben sind. g) 20 Abs. 4 wird gestrichen. h) Einfügung folgender neuer Satzungsbestimmung: Der Beschluß über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit von 4/6 der abgegebenen Stimmen, mindestens aber einer Mehrheit von 3/4 des Grundkapitals. i) 29 Abs. 5 wird gestrichen. 6. Neuwahl des Aufsichtsrats. 7. Wahl von Bilanzprüfem für das Geschäftsjahr 1932.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1931 | | pagina 6