Tagesordnung
1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses 1931 unter Auskunftserteilung
über die Notwendigkeit einer Kapitalherabsetzung gemäß 4 der Verordnung des Reichs
präsidenten vom 6. Oktober 1931, 5. Teil,' Kap. II, über Herabsetzung in erleichterter Form.
2. Beschlußfassung über die Auflösung der Reservefonds, Beschlußfassung über die Herab
setzung des Grundkapitals in erleichterter Form von nom. Rc/K 40000000. auf nom.
RoÄ 20000000.—.
a) durch Einziehung von nom. R8000000.eigenen Aktien,
b) durch Herabsetzung des Nennbetrages oder, soweit zulässig, Zusammenlegung von nom.
18000000.— Aktien im Verhältnis von 3:1
zwecks Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen. Genehmigung
des Vertrages mit dem Deutschen Reich, dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Gold
diskontbank, betr. Zurverfügungstellung von Mitteln und betr. die Veräußerung von nom.
Roft 14000000.— eigenen Aktien zum Kurse von 115% gemäß der II. Verordnung zur
Durchführung der Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in erleichterter Form vom
20. Februar 1932 sowie Beschlußfassung über Ausschluß des nach dieser Durchführungs-
verordnüng den Aktionären zustehenden Bezugsrechts auf die nom. R©Ä 14000000.
eigenen Aktien.
Ermächtigung des Vorstandes zur Durchführung der vorstehend bezeichneten Maßnahmen
im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat.
3. Genehmigung des Jahresabschlusses 1931.
4. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
5. Satzungsänderungen:
a) 4 Abs. 1 (Hohe und Einteilung des Grundkapitals) gemäß den Beschlüssen zu Punkt 2
der Tagesordnung. Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Neufassung von 4
(Stückelung der Aktien betr.) nach Durchführung der unter Punkt 2 an
gekündigten Maßnahmen.
b) Ersatz der gemäß der Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 außer
Kraft tretenden Bestimmungen der 13, 14, 15, 16, 23 und 31 unter B über die Zu
sammensetzung und Bestellung des Äufsichtsrats und die Vergütung der Aufsichtsrats
mitglieder durch neue Bestimmungen, insbesondere anderweitige Festsetzung der Ver
gütungen der Aufsichtsratsmitglieder.
c) 3 (Bekanntmachungen) und 6 Abs. 5 (Berufung der Generalversammlung): Weg
lassung der Sächsischen Staatszeitung wegen deren Eingehens.
d) 17 Satz 1: Streichung der Worte „in Leipzig oder dessen nächster Umgebung
wohnenden“.
e) 18 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Das Nähere über die Zusammensetzung und die Tätigkeit der hiernach
zu bildenden Ausschüsse des Aufsichtsrats kann durch eine Geschäfts
ordnung bestimmt werden.