Tagesordnung 1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses 1931 unter Auskunftserteilung über die Notwendigkeit einer Kapitalherabsetzung gemäß 4 der Verordnung des Reichs präsidenten vom 6. Oktober 1931, 5. Teil,' Kap. II, über Herabsetzung in erleichterter Form. 2. Beschlußfassung über die Auflösung der Reservefonds, Beschlußfassung über die Herab setzung des Grundkapitals in erleichterter Form von nom. Rc/K 40000000. auf nom. RoÄ 20000000.—. a) durch Einziehung von nom. R8000000.eigenen Aktien, b) durch Herabsetzung des Nennbetrages oder, soweit zulässig, Zusammenlegung von nom. 18000000.— Aktien im Verhältnis von 3:1 zwecks Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen. Genehmigung des Vertrages mit dem Deutschen Reich, dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Gold diskontbank, betr. Zurverfügungstellung von Mitteln und betr. die Veräußerung von nom. Roft 14000000.— eigenen Aktien zum Kurse von 115% gemäß der II. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in erleichterter Form vom 20. Februar 1932 sowie Beschlußfassung über Ausschluß des nach dieser Durchführungs- verordnüng den Aktionären zustehenden Bezugsrechts auf die nom. R©Ä 14000000. eigenen Aktien. Ermächtigung des Vorstandes zur Durchführung der vorstehend bezeichneten Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. 3. Genehmigung des Jahresabschlusses 1931. 4. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 5. Satzungsänderungen: a) 4 Abs. 1 (Hohe und Einteilung des Grundkapitals) gemäß den Beschlüssen zu Punkt 2 der Tagesordnung. Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Neufassung von 4 (Stückelung der Aktien betr.) nach Durchführung der unter Punkt 2 an gekündigten Maßnahmen. b) Ersatz der gemäß der Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 außer Kraft tretenden Bestimmungen der 13, 14, 15, 16, 23 und 31 unter B über die Zu sammensetzung und Bestellung des Äufsichtsrats und die Vergütung der Aufsichtsrats mitglieder durch neue Bestimmungen, insbesondere anderweitige Festsetzung der Ver gütungen der Aufsichtsratsmitglieder. c) 3 (Bekanntmachungen) und 6 Abs. 5 (Berufung der Generalversammlung): Weg lassung der Sächsischen Staatszeitung wegen deren Eingehens. d) 17 Satz 1: Streichung der Worte „in Leipzig oder dessen nächster Umgebung wohnenden“. e) 18 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Das Nähere über die Zusammensetzung und die Tätigkeit der hiernach zu bildenden Ausschüsse des Aufsichtsrats kann durch eine Geschäfts ordnung bestimmt werden.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1931 | | pagina 5