8 des offenen Handelsgesellschaftsvertrages über die Sächsische Staatsbank vermittelte Staats haftung; dies um so mehr, als die Golddiskontbank sich zur Übernahme von noch RdH, 1 Million Aktien bereit erklärt hat und uns vom Reich weitere namhafte Beträge in Schatzanweisungen zur Vermehrung der inneren Rücklagen überlassen werden, während gleichzeitig der Säch sische Staat, worüber der Landtag noch zu befinden haben wird, eine ähnliche Maßnahme zu treffen beabsichtigt. Die Aufrechterhaltung der freundschaftlichen Beziehungen der Adca zum Freistaat Sachsen und zur Sächsischen Staatsbank wird ihren Ausdruck finden in einer künftigen Vertretung der Staatsregierung im Aufsichtsrat der Adca, dem in der Folge auch der Präsident der Sächsischen Staatsbank zugewählt werden soll, während umgekehrt der Eintritt eines Vertreters der Adca in den Beirat der Sächsischen Staatsbank in Aussicht genommen ist. Der Generalversammlung wird ferner vorgeschlagen werden, je zwei Ver treter des Reichs und der Golddiskontbank sowie, unter dem Gesichtspunkt der Pflege der traditionellen Beziehungen der Adca zur Industrie und zum Handel von Sachsen, ver schiedene führende Persönlichkeiten aus diesen Kreisen dem Aufsichtsrat zuzuwählen. Nach dieser Neuordnung, welche eine Aufhebung der gegenseitigen Haftung der Staatsbank und der Adca für ihre Kreditoren die nur in Gemäßheit des deutschen Kreditabkommens von 1932 für die unter das Stillhalteabkommen fallenden Auslandsgläu biger bestehen bleiben wird mit sich bringt, wird die Adca in Zukunft mit einem Kapital von Ro/£ 20 Millionen, offenen Reserven von R<M 6 Millionen und erheblichen stillen Rücklagen arbeiten. Die Vereinbarungen wegen Abgeltung der uns zu überlassenden Schatzanweisungen sind nunmehr dahin präzisiert worden, daß wir aus dem jährlichen Reingewinn zunächst 15%, später 10 sowie nach einer Dividende von 6 von dem hierüber hinaus erzielten Rein gewinn 60% abzuführen haben. Wegen der Möglichkeit des Rückerwerbs derjenigen R14 Millionen Aktien, welche jetzt die Golddiskontbank übernimmt, sind entsprechende Vereinbarungen getroffen worden. Die bisherigen offenen Reserven von R<M 11 Millionen sowie der aus der Zusammen legung von RdH 18 Millionen Aktien im Verhältnis 31 sich ergebende Buchgewinn von R«# 12 Milhonen dienen ebenso wie der Betriebsgewinn des Jahres 1931 von rund R 2 Milhonen zur Vornahme von Abschreibungen und Rückstehungen. Die Zurückziehung kurzfristiger Auslandsgelder berührte uns verhältnismäßig wenig, da wir wie auch in unserem vorjährigen Geschäftsbericht bereits erwähnt das in der Hereinnahme kurzfristigen Auslandsgeldes hegende Risiko stets entsprechend eingeschätzt und daher unsere Engagements auf diesem Gebiete von jeher in mäßigen Grenzen gehalten, diese mäßigen Engagements im übrigen bereits seit 1930 aus eigener Initiative heraus stark ermäßigt halten. Der aus der Geschäftsschrumpfung sich ergebenden Verringerung unserer Inlandskreditoren vermochten wir zu begegnen; eine Diskontierung von Wechseln bei der Akzept- und Garantie-Bank brauchten wir nicht in Erwägung zu ziehen. Der Gesamtumsatz von einer Seite des Hauptbuches stellte sich in 1931 auf rund RcM 17,5 Milliarden gegen rund RcM 21,9 Milliarden im Vorjahr. Die Zahl der Konten hat sich von 123339 Ende 1930 auf 117588 Ende 1931 verringert. Wir unterhalten an 14 Plätzen Hauptfihalen, daneben an 61 Plätzen 82 Nebenstellen und Stadtdepositenkassen. Die Zahl der Angestellten belief sich auf 2372 am 1. Januar 1932 gegen 2591 am 1. Januar 1931. Für das Jahr 1931 betragen die gesamten Bezüge des Vorstandes R<M 337 800.und diejenigen des Aufsichtsrates RM 64500.

Rabobank Bronnenarchief

Geschäftsberichte Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / ADCA Bank | 1931 | | pagina 10