Bericht des Vorstandes.
„Lieber Wirtschaftskrise als Währungskrise.“ Nach diesem Grundsatz wurde, nach
dem der im November 1923 gemachte Versuch, eine Stabilisierung der Mark herbeizuführen,
zunächst geglückt war, erfreulicherweise endlich einmal verfahren, als es im Frühjahr 1924
galt, die neue Mark gegenüber den sie bedrohenden Gefahren zu schützen. Dank der
energischen und zielbewußten Krediteinschränkungspolitik der Reichsbank wurde das an
gestrebte Ziel erreicht, der drohenden neuen Inflation vorgebeugt. Gegenüber diesem Erfolge
traten die nachteiligen Wirkungen der Wirtschaftskrise um so mehr zurück, als dieser Krise
letzten Endes mehr der Charakter eines Reinigungsprozesses zukam. Es kann nur die
Hoffnung ausgesprochen werden, daß es der Leitung der Reichsbank gelingen möge, auch
auf diejenigen in Betracht kommenden Stellen, auf welche ihr eine unmittelbare Einwirkung
an sich nicht zusteht, einen dauernden Einfluß in ausreichendem Maße zu gewinnen, derart,
daß auch an diesen Stellen alles geschieht, was im Interesse der Erhaltung unserer Wäh
rung unbedingt erforderlich ist. Wir reohnen hierher nicht nur die Unterbindung unnötiger,
unsere Handelsbilanz in überflüssiger Weise belastender Einfuhr, sondern auch die gesamte
Einstellung der öffentlichen Wirtschaft Deutschlands auf diejenige sparsame und sorgfältige
Geschäftsführung, welche für das Nachkriegs-Deutschland nach Lage der Dinge so un
bedingt erforderlich ist.
So dankenswert es im Interesse der Gesamtwirtschaft ist, daß die Reichsbank sich
insbesondere die Herabsetzung des Zinsfußes in Deutschland angelegen sein läßt, so
läßt sich doch wohl kaum verkennen, daß für Handel und Industrie die Frage einer
angemessenen, nicht wie dies gegenwärtig der Fall ist übertriebenen Besteuerung
eine ungleich größere Bedeutung hat. Ist schon ganz allgemein die gegenwärtige steuer
liche Belastung für die deutsche Wirtschaft unerträglich, so muß leider gesagt werden, daß
in dem Heimatslande und dem Hauptarbeitsgebiete unserer Bank die Steuern und Abgaben,
soweit sie auf Landesgesetzen beruhen, durchweg noch höher sind als im übrigen
Deutschland. Insbesondere brachte die mit Riecht viel angefeindete sächsische Gewerbe
steuer der sächsischen Wirtschaft eine besonders schwere Belastung. Von ganz außer
ordentlicher Höhe sind auch die sächsischen Gebühren. Als schlagendes Beispiel führen wir
den Fall einer sächsischen Versicherungsgesellschaft an, welche im abgelaufenen Jahre ihr
Kapital um RM 1 200 000.die mit Ro^f 300 000.eingezahlt wurden, erhöhte. Während
sich der reichsrechtliche Kapitalserhöhungsstempel auf 5 °/0 von Ro# 300000.also auf
Ro^f 15 000.stellte, betrug allein die Gebühr für die Eintragung der Kapitalserhöhung
in das Handelsregister R<M 11000.Man fragt sich, welchen Zweck die an sich
durchaus gebotene Ermäßigung von Reichssteuern noch haben soll, wenn mit demselben
steuerpflichtigen Vorgang Landesabgaben in einer Höhe verbunden sind, daß sie sich